Kantonaler Gestaltungsplan für den Kiesabbau im Rafzerfeld liegt öffentlich auf
Deutsch 10.05.2023
Das Rafzerfeld ist ein Landschaftsraum mit einem sehr grossen Kiesvorkommen. Damit dort auch künftig Kies abgebaut und unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert werden kann, ist für die nächste Etappe wiederum ein kantonaler Gestaltungsplan notwendig. Dieser liegt vom 10. Mai bis 8. Juli 2023 öffentlich auf.
Für den Kiesabbau im Rafzerfeld bildet das «Gesamtkonzept Rafzerfeld 2009» die konzeptionelle Grundlage. Mit einem kantonalen Gestaltungsplan wird die raumplanerische Voraussetzung für den Kiesabbau und die Wiederauffüllung geschaffen. Der Gestaltungsplan «Rafzerfeld Ost» regelt für die Grundeigentümer verschiedene Themenbereiche verbindlich: Nebst Vorgaben zum Abbau, zur Auffüllung mit Aushub und zur Endgestaltung sind dies unter anderem auch die Bahntransporte, die Massnahmen zur landwirtschaftlichen Nutzung sowie den Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Hochwasserschutz.
Der Gestaltungsplan sieht ausserdem vor, dass das Gebiet Langfuri vom Bahnhof Hüntwangen-Wil her mit einem neuen Bahnanschluss erschlossen wird, der dannzumal den bestehenden Bahnanschluss ersetzen wird. Zu diesem Zweck sind eine Rodung und die entsprechende Ersatzaufforstung notwendig. Das Rodungsgesuch liegt parallel zum Gestaltungsplan auf. Dies gilt auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung, die aufzeigt, dass der Kiesabbau und die Auffüllung umweltverträglich sind.
In der Abschlussphase des Gestaltungsplans «Rafzerfeld Ost» wird mit dem Bau der definitiven Rüdlingerstrasse die bestehende Verbindungsstrasse rückgebaut sowie der Geländeeinschnitt aufgefüllt und rekultiviert. Der Gestaltungsplan stellt den kontinuierlichen Abbau und die Wiederauffüllung sicher. Mit der Endgestaltung und dem Rückbau aller Anlagen wird dafür gesorgt, dass das Gebiet wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann und naturnahe Flächen zur ökologischen Vernetzung im Gebiet beitragen.
Die Unterlagen des Gestaltungsplans, der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Rodungsgesuchs liegen während 60 Tagen vom 10. Mai bis 8. Juli 2023 öffentlich auf. Während dieser Frist können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf äussern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Standortgemeinden Eglisau, Rafz und Wil sowie der Regionalplanung Zürcher Unterland. Die Einwendungen werden von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst. Letztlich wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt.
Der kantonale Gestaltungsplan ist online auf zh.ch/raumplanung unter der Navigation «Öffentliche Planauflage» verfügbar.