Kanton und Gemeinden bewältigen Asyl-Aufgabe gemeinsam

Über den aktuellen Stand im Asylbereich haben heute Regierungsrat Mario Fehr und der Präsident des Verbands der Gemeindepräsidien, Kantonsrat Jörg Kündig, informiert. Nachdem etliche Gemeinden die Aufnahmequote von 0,9 Prozent bereits übererfüllen und der Druck seitens des Bundes hoch bleibt, wird die Asyl-Aufnahmequote per 1. Juni 2023 für alle Gemeinden auf 1,3 Prozent angepasst. Zudem verlängert der Kanton die in den letzten Wochen zusätzlich geschaffenen kantonalen Unterbringungskapazitäten. Der Bund muss seinen Teil an der Verbundarbeit ebenfalls konsequent leisten, indem er seine freien Plätze nutzt und die Verfahren bei den den Kantonen vorzeitig zugewiesenen Personen bis im Sommer entscheidet.

Medienkonferenz vom 6. März 2023
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 6. März 2023

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Medienkonferenz vom 6. März 2023
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 6. März 2023 in Gebärdensprache

Gemäss Asylstatistik verzeichnete der Kanton Zürich im vergangenen Jahr über 16'000 Zugänge. Das sind mehr als 2021 in der Schweiz insgesamt. Der Bund rechnet auch 2023 mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl neuer Asylgesuche. Nach dem geltenden Verteilschlüssel hat der Kanton Zürich entsprechend seiner Bevölkerungszahl gut 17 Prozent der Asylsuchenden aufzunehmen; der Verteilschlüssel wird auch für Personen mit Status S angewendet.

Die Gemeinden im Kanton erfüllen aktuell die seit 19. April 2022 bestehende Aufnahmequote von 9 Asylsuchenden auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner (0,9 Prozent). Angesichts der Entwicklungen im Asylbereich hat die Sicherheitsdirektion entschieden, die Aufnahmequote nach mehr als einem Jahr auf 1,3 Prozent zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt auf 1. Juni 2023. «Der Kanton hat die Gemeinden so lange als möglich entlastet», sagte Regierungsrat Mario Fehr, «ab Juni ist eine Anpassung der Quote aber unumgänglich.»

Der Kanton hat den GPV über die Erhöhung vorinformiert. Kantonsrat Jörg Kündig, Präsident des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV): «Die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden bringt die Gemeinden schon jetzt an die Belastungsgrenze. Die Frist von drei Monaten und eine Umsetzung mit Augenmass helfen bei der Bewältigung der noch gesteigerten Herausforderung.»

Der Kanton empfiehlt den Gemeinden, für den Aufbau der nötigen Kapazitäten auf Kollektivstrukturen wie Zivilschutzanlagen zurückzugreifen und gemeindeübergreifend vorhandene Einrichtungen zu nutzen. Der Kanton selbst hat seine Unterbringungskapazitäten in den letzten Monaten verdoppelt und auf über 2000 Plätze ausgebaut. Er betreibt aktuell 18 Unterkünfte. Fix als kantonale Asylinfrastruktur steht ab Frühjahr der Ersatzneubau des Asylzentrums in Adliswil zur Verfügung. «Mit der Quotenerhöhung und den gleichzeitigen Anstrengungen auf kantonaler Ebene können Kanton und Gemeinden die Herausforderungen im Asylwesen gemeinsam weiterhin bewältigen», so der Zürcher Sicherheitsdirektor.

Vom Bund fordern Mario Fehr und GPV-Präsident Jörg Kündig, dass er seine Verantwortung ebenfalls konsequent wahrnehme. Der Bund verfügt im Moment über mehr als 4000 nicht belegte eigene Plätze. Gleichzeitig übersteigt seit Anfang Jahr die Zahl der Austritte aus den Bundesasylzentren die Zahl der Eintritte. Damit leiste der Bund keinen adäquaten Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Asylwesen. Ausserdem muss der Bund die Verfahren bei den den Kantonen vorzeitig zugewiesenen Personen bis im Sommer entscheiden.
 

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