Anpassung des Berufsauftrags für Lehrpersonen

Die Bildungsdirektion will die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen verbessern und damit die Attraktivität des Lehrberufs langfristig sichern. Die Vorschläge für entsprechende Anpassungen der rechtlichen Grundlagen gehen nun in eine breite Vernehmlassung.

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Mit dem «neu definierten Berufsauftrag» (nBA) wurde 2017 für die Lehrpersonen der Volksschule ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt. Der am 25. März 2022 vorgestellte Evaluationsbericht des nBA zeigt auf, dass eine Mehrheit der Befragten an diesem festhalten möchte, gleichzeitig aber Verbesserungen notwendig sind (siehe entsprechende Medienmitteilung). Die Bildungsdirektion schlägt nun eine Reihe von Anpassungen des Regelwerks vor. Damit will sie die Attraktivität des Lehrberufs langfristig sichern. Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen gehören:

  • Die Lehrpersonen werden administrativ entlastet: Die Verpflichtung zur Zeiterfassung wird aufgehoben, die Anzahl der Tätigkeitsbereiche auf drei reduziert.
  • Die Klassenlehrpersonen werden gestärkt: Die Arbeitszeitpauschale wird schrittweise von heute 100 Stunden auf mindestens 120 Stunden pro Klasse pro Jahr erhöht.
  • Die jährliche Arbeitszeit für den Tätigkeitsbereich Unterricht wird von heute 58 auf neu 60 Stunden pro Wochenlektion erhöht.
  • Der minimale Beschäftigungsgrad für Lehrpersonen wird von 35 Prozent auf 40 Prozent erhöht.
  • Die zeitlichen Ressourcen für die Schulleitungen werden aufgrund zusätzlicher Aufgaben um rund 50 Prozent erhöht, zudem werden die Schulleitungen neu in die Lohnklasse 22 (bisher 21) eingereiht.

Mehr Ressourcen für die Bewältigung der Aufgaben in der Schule

Aufgrund der Erhöhung der Vollzeiteinheiten (VZE) und der Neueinreihung der Schulleitenden entstehen nach der vollständigen Umsetzung jährlich wiederkehrende Mehrkosten im Umfang von rund 150 Mio. Franken. Da die Gemeinden gemäss § 61 Abs. 1 des Volksschulgesetzes 80 Prozent der Besoldung von Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleitern übernehmen, haben die Änderungen auf Gemeindeebene Mehrkosten von rund 122 Mio. Franken zur Folge. Beim Kanton fallen Mehrkosten von rund 28 Mio. Franken an.

Wichtige Weichenstellungen für die Volksschule im Kanton Zürich

Die Weiterentwicklung des nBA erhält aufgrund des andauernden Lehrpersonenmangels eine besondere Dringlichkeit. Im Zentrum steht aber eine langfristige Sicherung der Attraktivität der Berufe im Schulfeld.

Der Evaluationsbericht zeigte, dass die Kernelemente des nBA sehr uneinheitlich bewertet worden sind. Die Einschätzungen unterschieden sich nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der befragten Gruppen, Gemeinden und Schulen. Deshalb kommt der breiten Vernehmlassung eine grosse Bedeutung zu. Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, diese durchzuführen. Nun können sich Gemeinden, Verbände des Schulfelds, politische Parteien und weitere Interessierte bis Ende Juni zu den geplanten Änderungen äussern.

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