Kulturpolitik 2.0 nach Corona

Die Corona-Pandemie hat das Zürcher Kulturleben durchgerüttelt. Staatlich finanzierte Ausfallentschädigungen in der Höhe von rund 150 Millionen Franken in den Jahren 2020 bis 2022 haben den allermeisten Kulturschaffenden und Kulturbetrieben aber das Überleben gesichert. Regierungsrätin Jacqueline Fehr skizzierte am Freitag an einer Medienkonferenz, welche Schlüsse die kantonale Kulturförderung aus der Corona-Pandemie gezogen hat – und was dies für die Zürcher Kulturpolitik der Zukunft bedeutet.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienkonferenz vom 13. Januar 2023
Medienkonferenz «Corona und die Folgen für die Kulturpolitik des Kantons Zürich»

Medienkonferenz vom 13. Januar 2023
Medienkonferenz «Corona und die Folgen für die Kulturpolitik des Kantons Zürich» in Gebärdensprache

Rund 100 Franken pro Kopf oder zusammengezählt rund 150 Millionen Franken haben die Zürcherinnen und Zürcher und der Bund in den Corona-Jahren 2020 bis 2022 zur Rettung des kulturellen Angebots im Kanton Zürich beigetragen. Als Resultat davon hat der Grossteil der Zürcher Kulturschaffenden und Kulturbetriebe die Corona-Jahre trotz massiver Einschränkungen wirtschaftlich überlebt. Der Löwenanteil oder rund 126 Millionen Franken kam Kulturunternehmen zugute. Mit rund 23 Millionen Franken unterstützte der Kanton freischaffende und selbständige Kulturschaffende.

«Wir wollen die Erkenntnisse aus der Pandemie für die künftige Kulturpolitik nutzen», sagte die für die kantonale Kulturförderung zuständige Regierungsrätin Jacqueline Fehr vor den Medien. Wie ein Brennglas habe die Krise Probleme und Entwicklungen im Kulturleben aufgezeigt. Fehr nannte folgende Beispiele: Die Publikumszahlen würden tendenziell kleiner, Kulturkonsumierende wünschten sich auch andere, digitale Formen der Präsentation, viele Kulturschaffende arbeiteten ständig an der Armutsgrenze.

«Die Kulturschaffenden und die Kulturbetriebe müssen sich diesen Herausforderungen stellen und sich weiterentwickeln», sagte Fehr. Auch die Kulturförderpolitik müsse diese Bewegungen abbilden. Ein Zurück zum Zustand vor Corona gebe es nicht, sagte Fehr. Auch die Förderpolitik müsse aus der Pandemie lernen. «Wir stehen vor der Förderpolitik 2.0», sagte Fehr.

Transformationsprojekte laufen

Die Umsetzung dieser Kulturpolitik 2.0 ist bereits am Laufen. Auf Initiative und mit Unterstützung des Bundes wurden im Rahmen der Covid-Finanzhilfe verschiedene Transformationsprojekte angestossen.

Madeleine Herzog, die Leiterin der kantonalen Fachstelle Kultur, präsentierte die im Kanton Zürich laufenden Transformationsprojekte. Kulturinstitutionen wie das Fotomuseum Winterthur, das Tanzhaus Zürich oder die Operettenbühne Hombrechtikon haben in den letzten Monaten unterstützt von Profis nach Wegen gesucht, ihre Organisationen weiterzuentwickeln. Zudem haben sie ihr bestehendes Publikum analysiert und sich Wege überlegt, ihr Angebot weiteren Personen zugänglich zu machen. Zürcher Kulturinstitutionen haben sich für solche Transformationsprojekte bewerben können. Einige laufen seit Frühling 2021, sie enden im Herbst 2023. Gesicherte Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Auswertung einer ersten Zwischenbilanz lässt jedoch den Schluss zu, dass zahlreiche Kulturinstitutionen grosse Anstrengungen unternehmen, um sich den veränderten Bedürfnissen des Publikums anzupassen.

Die Verantwortlichen betonten vor den Medien, Verlässlichkeit sei in der Kulturförderung ein hoher Wert. Die Kulturinstitutionen brauchten Planbarkeit. Gleichzeitig müsse es aber auch Ziel der Förderpolitik sein, die Kulturinstitutionen in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen und sie zu befähigen, sich zu erneuern. Nur so werde Zürich auch in Zukunft ein lebendiger kultureller Brennpunkt sein.

Teilhabe fördern

Aufgrund der äussert guten Erfahrungen hat die Fachstelle Kultur entschieden, das Instrument der Transformationsprojekte weiterzuführen – nun in eigener Regie, ohne Bundesbeteiligung.

Damit sollen die Institutionen in ihrer Weiterentwicklung wirkungsvoll begleitet werden. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der kulturellen Teilhabe. Ziel ist es, möglichst der gesamten Bevölkerung den Zugang zu kulturellen Angeboten zu erleichtern. Im Zentrum dieser Förderpolitik stehen Projekte von subventionierten Kulturhäusern, die zum Ziel haben, beispielsweise Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu kulturellen Angeboten zu erleichtern.

Die Fachstelle Kultur investiert in diese neuen, eigenständigen Transformationsprojekte während einer dreijährigen Pilotphase pro Jahr rund eine Million Franken.

Kontakt

Direktion der Justiz und des Innern - Medienstelle

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: