Regierungsrat passt Lohnmassnahmen für 2023 an

Nach der Verabschiedung des Budgets durch den Kantonsrat hat der Regierungsrat Vorgaben zum Haushaltsvollzug erlassen. Für die Ausrichtung von individuellen Lohnerhöhungen und für Einmalzulagen stehen neu höchstens 0,2 Prozent statt 0,8 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.

Der Kantonsrat verabschiedete mit dem Budget 2023 unter anderem eine pauschale Verbesserung in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen. Diese soll beim Personalaufwand und mittels Saldoverbesserungen erreicht werden. Der Budgetentwurf des Regierungsrates hatte als Lohnmassnahmen einen Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent, individuelle Lohnerhöhungen aus Rotationsgewinnen von höchstens 0,6 Prozent sowie Einmalzulagen von maximal 0,2 Prozent der Lohnsumme enthalten.

Angesichts des politischen Willens im Parlament hat der Regierungsrat beschlossen, neu nur noch höchstens 0,2 Prozent der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen zur Verfügung zu stellen. Der Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent wurde bereits im September auf der Basis der Personalverordnung festgelegt und wird im Lohnsystem per 1. Januar wie geplant umgesetzt.

Der Regierungsrat ist bestrebt, die weitere Verbesserungsvorgabe durch einen restriktiven Haushaltsvollzug zu erreichen. Die Organisationseinheiten sind angehalten, ihre Budgets nur für zwingend notwendige Massnahmen zu beanspruchen.

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