Netto statt brutto: Kanton Zürich entlastet die Eigentümer von Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf besitzt und daraus gewonnene Energie ins Stromnetz einspeist, bezahlt auf die Vergütungen künftig weniger Steuern. Neu wird nur noch derjenige Betrag zum Einkommen gerechnet, der mit der Anlage netto erwirtschaftet wird.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen, deren Energie ins Stromnetz eingespeist wird, erhalten vom lokalen Elektrizitätswerk eine Vergütung. Bisher wurden diese Einkünfte im Kanton Zürich nach dem Bruttoprinzip besteuert. Somit galt die ganze Einspeisevergütung als Ertrag und wurde zum Einkommen gerechnet.

Nach einer Überprüfung dieser Praxis hat das kantonale Steueramt beschlossen, künftig das Nettoprinzip anzuwenden. Demnach werden Vergütungen für eingespeisten Strom nur noch besteuert, soweit sie höher sind als die Kosten für den aus dem Netz bezogenen Strom. Zum Beispiel sind bei Vergütungen von 4000 Franken und Kosten für bezogenen Strom von 3000 Franken nur noch 1000 Franken steuerbar. Mehrere andere Kantone wenden dieses Prinzip schon heute an. Diese Praxisfestlegung des Steueramtes ist im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden und gilt ab sofort.

Der Anlass für die Überprüfung der bisherigen Praxis war eine Motion (KR-Nr. 342/2022) aus dem Kantonsrat. Da die Forderung der Motion umgesetzt wird, empfiehlt der Regierungsrat den Vorstoss zur Ablehnung.

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