Beiträge für die Naturbildung aus dem Gemeinnützigen Fonds

Der Regierungsrat will das gefragte Bildungsangebot der fünf Naturzentren im Kanton Zürich auch in den Jahren 2024 bis 2028 unterstützen. Dazu beantragt er dem Kantonsrat, einen Beitrag von insgesamt 7,5 Millionen Franken aus dem Gemeinnützigen Fonds zu genehmigen.

Das Bildungsangebot der fünf Naturzentren stösst bei den Schulen auf stetig wachsenden Anklang. Zu Spitzenzeiten kann der Andrang in den Zentren im Neeracherried, am Greifensee- und am Pfäffikersee, im Sihlwald und in den Thurauen kaum bewältigt werden. Die Schülerinnen und Schüler erkunden unter der Anleitung von Fachleuten geschützte Naturlandschaften und lernen ökologische Zusammenhänge kennen.

Die gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen sind für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur im immer dichter besiedelten Kanton von grosser Bedeutung. Daher hat der Regierungsrat beschlossen, die Naturbildung während weiterer fünf Jahre mit Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds zu fördern. Gemäss dem Lotteriefondsgesetz sind die Naturzentren neben dem Zoo Zürich die einzigen Institutionen, deren Betrieb mit Fondsmitteln unterstützt werden kann. Da der beantragte Beitrag 1 Million Franken übersteigt, muss der Entscheid des Regierungsrates vom Kantonsrat genehmigt werden.

Zudem hat der Regierungsrat über die Verwendung eines Nachlasses entschieden, den der Kanton erhielt. Nach dem Willen des Erblassers darf das Geld nur für den Natur- oder den Tierschutz verwendet werden. Der Regierungsrat überträgt nun insgesamt 2,2 Millionen Franken dem Natur- und Heimatschutzfonds. Diese Mittel erlauben es, während rund zehn Jahren zusätzliche Angebote im Bereich der Naturbildung zu finanzieren.

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