Regierungsrat schlägt Rechtsgrundlage für Eigentümerstrategie im Universitätsgesetz vor

Im Universitätsgesetz soll eine Rechtsgrundlage für eine Eigentümerstrategie geschaffen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesänderung.

Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat im November 2020 eine Motion überwiesen mit dem Auftrag, eine gesetzliche Grundlage für eine Eigentümerstrategie der Universität Zürich vorzuschlagen. Mit der vorliegenden Änderung des Universitätsgesetzes wird dieser Auftrag umgesetzt.

Die Eigentümerstrategie zielt auf eine transparente Steuerung der Universität durch den Kanton Zürich als Träger und auf die Unterstützung von Regierungsrat und Kantonsrat bei der Ausübung der Aufsicht. Die Strategie orientiert sich am übergeordneten Recht und berücksichtigt in diesem Rahmen insbesondere die verfassungsrechtlich garantierte Wis-senschaftsfreiheit sowie die Hochschulautonomie.

Die neue Regelung sieht vor, dass der Regierungsrat die Eigentümerstrategie für die Uni-versität festlegt. Diese umfasst u. a. Vorgaben zu den wissenschaftlichen Leistungen, zur universitären Medizin, zur Infrastruktur und zu den Finanzen. Die Vorgaben folgen den Richtlinien über die Public Corporate Governance des Kantons Zürich, worauf in der Motion ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Eigentümerstrategie unterliegt der Genehmigung durch den Kantonsrat.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesänderung.

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