Feuerverbot für Wald und Waldesnähe aufgehoben

Die Waldbrandgefahr ist immer noch erheblich. Beim Feuern im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin Vorsicht geboten.

Der gebietsweise ergiebige Regen der vergangenen Wochen hat zu einer Entspannung der Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern geführt. Das für den Wald und die Waldesnähe geltende absolute Feuerverbot ist per 1. September aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3 von 5) zurückgestuft.

Es besteht somit weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Die Baudirektion ruft die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Wald und in Waldesnähe auf.

Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten

Gewisse Gemeinden haben auf ihrem Territorium ein allgemeines Feuerverbot angeordnet (§ 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Solche kommunalen Feuerverbote gelten auf dem gesamten Gemeindegebiet, also auch im Wald, falls er nicht ausdrücklich davon ausgenommen ist. Die Aufhebung der kommunalen Verbote ist Sache der Gemeinden.

Mehr Informationen: zh.ch/waldbrandgefahr

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