Drittbetreuung von Kindern: Regierungsrat schlägt höheren Steuerabzug vor

Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.

Heute können bei den Staats- und Gemeindesteuern höchstens 10'000 Franken pro Kind für die Drittbetreuung abgezogen werden. Der Regierungsrat will diese Obergrenze erhöhen und schlägt eine Harmonisierung mit der Regelung des Bundes vor. Bei der direkten Bundessteuer gilt ab dem 1. Januar 2023 ein Höchstbetrag von 25'000 Franken. Der Betrag entspricht den Kosten eines vollzeitlichen, nicht subventionierten Kitaplatzes im Kanton Zürich. Nach der vorgeschlagenen Anpassung des Steuergesetzes wären somit die Kosten für einen solchen Kitaplatz in vollem Umfang abzugsfähig.

Mit der Gesetzesänderung können die Erwerbsanreize erhöht und vor allem das inländische Fachkräftepotenzial der Frauen besser ausgeschöpft werden, was einem Legislaturziel des Regierungsrats entspricht. Weiter würde die Erhöhung einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Für Kanton und Gemeinden wäre bei statischer Betrachtung mit Mindereinnahmen von je rund 14 Millionen Franken zu rechnen. Auf längere Sicht ist aber davon auszugehen, dass die Mindererträge aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse eher tiefer ausfallen.

Das Geschäft geht nun in den Kantonsrat. Die Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum.
 

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: