Schneller zu Solaranlagen und E-Ladestationen

Solarenergie spielt eine entscheidende Rolle zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele. Würden auf allen geeigneten Dach- und Fassadenflächen Solaranlagen installiert, könnte damit ein grosser Teil des Strom- bzw. Wärmebedarfs gedeckt werden. Die Baudirektion unterstützt den Zubau von Solaranlagen. Dies u.a. mit einer Ausdehnung des Meldeverfahrens auf Solaranlagen an Fassaden sowie auf freistehende Solaranlagen. Vom Meldeverfahren profitieren auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Bauverfahrensverordnung startet heute.

Schneller zu Solaranlagen: Baudirektor Martin Neukom erläutert Beschleunigungsvorlage.

Bei Solaranlagen wird in den kommenden Jahren eine deutliche Steigerung der jährlichen Zubauraten erwartet. Es ist daher aus Sicht sowohl der Bauwilligen und der involvierten Unternehmen als auch der zuständigen Behörden wichtig, dass die nötigen Verfahren nicht nur korrekt, sondern auch speditiv ablaufen. Das Beschleunigungspotential der bestehenden Verfahren muss ausgeschöpft werden.

Ausweitung Meldeverfahren auf weitere Solaranlagen

Um den Bau neuer Solaranlagen zu beschleunigen, hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 verschiedene Änderungen der Raumplanungsverordnung beschlossen. Unter anderem wurden die Bedingungen gelockert, unter denen Solaranlagen auf Dächern im Meldeverfahren errichtet werden können. Das Meldeverfahren gilt neu auch für aufgeständerte Solaranlagen auf Flachdächern.

Kanton Zürich geht noch weiter als Bund

Die Baudirektion geht nun noch einen Schritt weiter und will in den meisten Bauzonen das Meldeverfahren auf Solaranlagen an Fassaden sowie auf freistehende Solaranlagen ausweiten. Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Kernzonen sowie weiteren bislang ausgeschlossenen Gebieten sollen zudem künftig ebenfalls im Meldeverfahren realisiert werden können, sofern sie kein Schutzobjekt tangieren. Sogenannte Plug&Play-Solaranlagen («Balkonkraftwerke») sollen gänzlich von der Bewilligungspflicht befreit werden, was schon der heutigen Praxis entspricht. Die Verordnungsänderung wird ausserdem zum Anlass genommen, bestimmte Typen von E-Ladestationen dem Meldeverfahren zu unterstellen.

Inkraftsetzung auf Anfang 2023

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Vernehmlassung war der Vorschlag, bestimmte Typen von Wärmepumpen dem Meldeverfahren zu unterstellen. Die entsprechende Vorlage wurde aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen überarbeitet. Das Meldeverfahren für Wärmepumpen soll gleichzeitig mit den nun vorgeschlagenen Verfahrensanpassungen beschlossen und auf Anfang 2023 in Kraft gesetzt werden.

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