Psychologische Psychotherapie: Provisorische Tarife für Leistungen im neuen Anordnungsmodell

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung hin selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein. Da noch keine definitiven Tarife vorliegen, hat der Regierungsrat provisorische Tarife festgesetzt, so dass die erbrachten Leistungen abgerechnet werden können. Damit sollen die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen sowie die Liquidität der Leistungserbringer im Kanton Zürich sichergestellt werden.

Um den Zugang zur Psychotherapie zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, beschloss der Bundesrat per 1. Juli 2022 einen Systemwechsel vom Delegationsmodell zum Anordnungsmodell. Damit können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neu auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbstständig im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung tätig sein. Voraussetzung ist das Erfüllen der Zulassungskriterien und der Besitz einer Berufsausübungsbewilligung.

Die Tarife für die Vergütung sind zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern auszuhandeln. Die Verbände der Leistungserbringer konnten mit einer Einkaufsgemeinschaft der Versicherer einen Tarifvertrag abschliessen. Da es sich um einen nationalen Tarifvertrag handelt, fällt die Genehmigung in die Zuständigkeit des Bundesrates. Diese Genehmigung steht derzeit noch aus. Mit den weiteren Versicherern liegen noch keine vertraglichen Lösungen vor.

Um die Liquidität der Leistungserbringer sicherzustellen, müssen Leistungen der psychologischen Psychotherapie abgerechnet werden können. Der Regierungsrat hat deshalb auf der Grundlage des erwähnten Tarifvertrags provisorische Tarife für die im Kanton Zürich erbrachten Leistungen festgesetzt. Der provisorische Tarif beträgt Fr. 2.58 pro Taxpunkt bzw. pro Minute (Fr. 154.80 pro Stunde). Damit gilt für alle Parteien ein einheitlicher provisorischer Tarif. Es liegt nun an den Tarifpartnern, sich auf definitive Tarife zu einigen und die notwendigen Grundlagen für die Genehmigung der Tarife bereitzustellen.

Regierungsrätin Natalie Rickli: «Mit der Festsetzung dieses provisorischen Tarifs sollen gute Voraussetzungen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen geschaffen werden. Ich danke allen Psychotherapeutinnen und -therapeuten für ihren wichtigen Einsatz zum Wohle der Patientinnen und Patienten.»
 

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