Hohe Auslastung in den Zürcher Notfallstationen – AERZTEFON bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen

Die Zürcher Spitäler verzeichnen derzeit einen für diese Jahreszeit ungewöhnlich hohen Zulauf auf den Notfallstationen. Darunter sind vermehrt auch Personen, die von Hausarztpraxen betreut werden könnten. Die Gesundheitsdirektion, der Verband der Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Zürcher Ärztegesellschaft (AGZ) bitten die Bevölkerung, bei nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen in Abwesenheit der Hausärztin/ des Hausarztes das AERZTEFON, Tel. 0800 33 66 55, ein kostenloser medizinischer Service (24 h, 365 Tage), zu konsultieren.

In den Zürcher Spitälern ist eine für diese Jahreszeit ungewöhnlich starke Auslastung in den Notfallstationen festzustellen, die vermehrt durch Bagatellfälle respektive nicht unmittelbar lebensbedrohliche Notfälle belastet werden, die in Hausarztpraxen behandelt werden könnten.

Die momentan grosse Beanspruchung ist den eingeschränkten personellen Kapazitäten geschuldet (u.a. Fachkräftemangel, anhaltend hohe Belastung in den vergangenen zweieinhalb Jahren der Pandemie und krankheitsbedingte Ausfälle des Personals) sowie einem leichten Anstieg von COVID-Patientinnen und -patienten. Zudem sind Hausärztinnen und Hausärzte in den Sommermonaten traditionell weniger präsent. Erreichbar bleibt jederzeit das Aerztefon.

Dr. Christian Schär, Präsident Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK): «In der Notfallmedizin wird jeder Fall nach Dringlichkeit gewichtet, weshalb in den Notfallstationen der Zürcher Spitäler aufgrund der aktuell hohen Auslastung durch nicht lebensbedrohliche Fälle leider mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Diese Wartezeit können Patientinnen und Patienten verhindern, wenn sie sich an die Hausarztpraxen und das AERZTEFON wenden, sofern kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt.»

AERZTEFON kontaktieren, wenn keine Lebensbedrohung besteht

Um lange Wartezeiten zu vermeiden und um die Kapazitäten auf den Notfallstationen für «echte» Notfälle sicherzustellen, wird die Bevölkerung aufgerufen, bei nicht unmittelbar lebensbedrohlichen Notfällen zuerst den Hausarzt respektive die Hausärztin und bei derer Abwesenheit das AERZTEFON, die offizielle kantonale Infoline für medizinische Notfälle, Tel. 0800 33 66 55 (www.aerztefon.ch), zu konsultieren. Diese ist kostenlos und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.

Dr. med. Josef Widler, Hausarzt, Präsident Aerztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) und Verwaltungsratspräsident AERZTEFON AG: «Zuerst sollte immer die Hausarztpraxis kontaktiert werden. Ist diese nicht verfügbar, empfehlen wir allen Patientinnen und Patienten, die sich nicht in Lebensgefahr befinden, das AERZTEFON zu kontaktieren. Dort erfolgt eine medizinische Beurteilung durch geschultes Personal und Ärzte sowie eine Vermittlung der passenden medizinischen Versorgung.»

Gesundheitsdirektion ist mit Gesundheitsversorgern in engem Austausch

Die Gesundheitsdirektion, der VZK, die Spitäler, die AGZ sowie die Hausärztinnen und Hausärzte sind in einem engen Austausch, um die Gesundheitsversorgung für die Zürcher Bevölkerung jederzeit sicherzustellen.

Jörg Gruber, Stv. Leiter des Amtes für Gesundheit (AFG) und Abteilungsleiter Versorgungsplanung AFG: «Die Notfallversorgung der Zürcherinnen und Zürcher ist sichergestellt. Wir beobachten die weitere Entwicklung genau und sind dabei im engen Austausch mit den Verbänden und Institutionen.»

Entlastung der Spitalnotfallaufnahme durch Gebühr

Die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle auf der Spitalnotfallaufnahme dürfte eine Entlastung der Notfallstationen bringen. Im Kanton Zürich ist eine kantonsrätliche Motion hängig, welche die Einführung einer solchen Gebühr fordert (vgl. RRB 620/2021). Eine Notfallgebühr auf kantonaler Ebene verstiesse jedoch gegen Bundesrecht. Damit die kantonsrätliche Motion gesetzeskonform umgesetzt werden kann, müsste daher zuerst eine nationale Grundlage geschaffen werden. Auf Bundesebene fordert Nationalrat Martin Bäumle (ursprünglich Thomas Weibel) mittels einer Parlamentarischen Initiative eine Gebühr für die Spitalnotfallaufnahme und die Anpassung der gesetzlichen Regelungen. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat im Mai dieses Jahres entschieden, dem Nationalrat die Parlamentarische Initiative zur Abschreibung zu empfehlen. Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich in der Herbstsession. Damit der kantonsrätliche Auftrag umgesetzt werden kann, wäre es wichtig, dass die Bundesversammlung der Parlamentarischen Initiative zustimmt.

Dank von Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli

Regierungsrätin Natalie Rickli, Vorsteherin der Gesundheitsdirektion: «Ich danke dem Gesundheitspersonal für deren unermüdlichen Einsatz – auch bei Notfällen. Ebenso danke ich unseren Partnern der Gesundheitsvorsorge wie dem Verband der Zürcher Krankenhäuser und der Zürcher Ärztegesellschaft für die professionelle und kooperative Zusammenarbeit.»

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AERZTEFON – kostenloser medizinischer Service, 24 h, 365 Tage

Nicht immer ist medizinische Beratung und Unterstützung bei den vertrauten Ansprechpersonen unmittelbar verfügbar. Dann hilft Ihnen das AERZTEFON auf der Nummer 0800 33 66 55 kostenlos weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein allgemeinmedizinisches, ein körperliches oder psychisches Problem, Zahnschmerzen oder die Suche nach der richtigen Apotheke handelt. Nach Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch Fachpersonen vermittelt das AERZTEFON den passenden Kontakt in der Region.

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