Elektronischer Verkehr mit Behörden und Gerichten soll durchgängig möglich werden

Das Bedürfnis von Privaten, im Verkehr mit Behörden und Gerichten elektronisch zu handeln, ist gross. Elektronisch geführte Verfahren ohne Medienbrüche vereinfachen die Zusammenarbeit. Dies kommt sowohl der Bevölkerung als auch den Behörden zugute. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf für ein revidiertes Verwaltungsrechtspflegegesetz. Durchgängig elektronische Verfahrenshandlungen sollen ermöglicht werden.

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Die elektronische Kommunikation hat sich im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben etabliert und ist in vielen Bereichen zum Standard geworden. Auch im informellen Verwaltungshandeln herrscht die elektronische Kommunikation vor.

In einem markanten Gegensatz dazu steht der Bereich des sogenannten formellen Verwaltungshandelns. Dieses umfasst alle Vorgänge zwischen den öffentlichen Organen und Privaten, die auf Rechtswirkungen ausgerichtet sind. Hier steht die heutige Rechtslage dem elektronischen Weg in wesentlichen Punkten entgegen. Folge davon ist, dass der formelle Verkehr mit Behörden und Gerichten grundsätzlich an die Papierform gebunden ist, um rechtsgültig erfolgen zu können. Davon betroffen sind insbesondere rechtsrelevante Eingaben von Privaten an Behörden (z.B. kann ein Rekurs heute nicht rechtsgültig elektronisch eingereicht werden) und die Zustellung von behördlichen Anordnungen und Entscheiden an Private (z.B. muss ein Entscheid einer Rechtsmittelinstanz in Papierform eröffnet werden).

Diese rechtliche Situation wirkt sich auf einen weiten Kreis von Privaten sowie auch auf die Behörden aus. Aufgrund des dynamischen Umfelds und der rasanten Entwicklungen im digitalen Bereich ist davon auszugehen, dass Bedürfnisse und Ansprüche an die Erbringung von umfassenden elektronischen Behördenleistungen weiter zunehmen werden.

Neue Rechtsgrundlagen für elektronischen Verkehr mit Behörden und Gerichten

Mit dem revidierten Verwaltungsrechtspflegegesetz sollen nun die gesetzlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen, medienbruchfreien elektronischen Verkehr mit den Behörden im Kanton Zürich geschaffen werden. Dadurch soll eine wesentliche Voraussetzung für die Ausbreitung elektronischer Leistungsangebote realisiert werden. Leistungen gegenüber Bevölkerung und Wirtschaft sollen im Kanton Zürich vermehrt vollständig elektronisch erbracht werden können.

Mit allgemeinen, fachbereichsübergreifenden gesetzlichen Grundlagen werden die wesentlichen Punkte einheitlich und zentral geregelt. Dadurch soll Rechtssicherheit für alle an Verfahren Beteiligten und Interessierten geschaffen werden. Der Entwurf will die Etablierung des elektronischen Kanals fördern, indem sachgemässe rechtliche Rahmenbedingungen als Grundlage für benutzerfreundliche technische Lösungen geschaffen werden.

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