Stärkung des Gesundheitspersonals in kantonalen Spitälern

Um die Anstellungsbedingungen für das Personal – insbesondere für die vom Fachkräftemangel betroffenen Berufsgruppen – weiter zu verbessern, haben die kantonalen Spitäler gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion ihre Personalreglemente überarbeitet. Die dagegen eingereichte Beschwerde verhindert eine rasche Einführung der neuen Bestimmungen, die dem Personal zugutekommen sollen.

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Der Kanton Zürich will die Handlungsmöglichkeiten in seinem Zuständigkeitsbereich nutzen, um die personelle Situation im Gesundheitswesen zu verbessern. Zwar sind nach Annahme der Pflegeinitiative durch die Schweizer Stimmberechtigten am 28. November 2021 in erster Linie der Bundesrat und die eidgenössischen Räte gefordert, die Anliegen der Initiative mit geeigneten Massnahmen aufzugreifen. Um die Zeit bis zur Umsetzung der Pflegeinitiative nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, hat der Kanton Zürich aber zusätzlich zu den auf Bundesebene geplanten eigenständige Massnahmen entwickelt. So wurde im Sommer 2021 durch die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Bildungsoffensive eingesetzt, die zuhanden der beiden Direktionsvorsteherinnen Empfehlungen zur Abfederung des Fachkräftemangels erarbeiten soll. Weiter wurden zur Förderung der Intensiv- und Notfallpflege Subventionen gesprochen (siehe letzter Abschnitt dieser Medienmitteilung). Und schliesslich haben die vier kantonalen Spitäler Universitätsspital Zürich (USZ), Kantonsspital Winterthur (KSW), Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) und Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion ihre Personalreglemente überarbeitet.

Neue Personalreglemente: Attraktivere Anstellungsbedingungen

Die jeweiligen Personalreglemente ermöglichen es den kantonalen Spitälern, insbesondere zugunsten des klinisch tätigen Personals, von Bestimmungen des kantonalen Personalrechts abzuweichen. So soll den Spitalräten ermöglicht werden, zusätzliche Mittel für die Lohnentwicklung bereitzustellen, höhere Inkonvenienzentschädigungen (für Nacht-, Wochenend-, Pikett- und Präsenzdienst) auszurichten, eine die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ersetzende und für das Pflegepersonal mindestens gleichwertige Krankentaggeldversicherung abzuschliessen sowie Beiträge an die Verpflegung und Abonnemente des öffentlichen Verkehrs für Mitarbeitende, die an mehreren Standorten tätig sind, zu bezahlen. Regierungsrätin Natalie Rickli: «Ich begrüsse die Initiative der kantonalen Spitäler. Gemeinsam haben wir eine gute Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Anstellungsbedingungen geschaffen. Davon profitiert nicht nur das Personal, sondern auch die Zürcher Bevölkerung, die auf eine Gesundheitsversorgung in hoher Qualität zählen kann.»

Die Personalverbände konnten sich im Rahmen der Vernehmlassung bis Ende Januar 2022 zu den überarbeiteten Personalreglementen äussern. Die Reglemente bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat. Diese ist noch im 2. Quartal 2022 vorgesehen.

Bedauerlicherweise haben Personalverbände gegen die Personalreglemente beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Damit bestrafen die Beschwerdeführenden in erster Linie das klinisch tätige Personal, welches von verbesserten Anstellungsbedingungen hätte profitieren können. Stellvertretend für die Spitalräte der kantonalen Spitäler sagt André Zemp, Spitalratspräsident des USZ: «Die neuen Reglemente geben der Spitalleitung mehr Möglichkeiten, damit gutes Personal gewonnen und gehalten werden kann. Dass Personalverbände nun dagegen Beschwerde erheben, bedauern wir sehr. Sie verhindern damit eine rasche Umsetzung zugunsten unserer Mitarbeitenden.»

Erfolgreiche Förderung der Intensiv- und Notfallpflege

Die vorstehend genannten Massnahmen zur Förderung der Gesundheitsberufe sind notwendig, da davon auszugehen ist, dass die Personalsituation auch mittel- und längerfristig angespannt bleiben wird. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat Ende Januar 2022 beschlossen, die Weiterbildungskosten für Nachdiplomstudiengänge in der Intensiv- und Notfallpflege, welche zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Januar 2024 beginnen, mit insgesamt 3.8 Millionen Franken zu subventionieren (vgl. Medienmitteilung vom 3. Februar 2022). Im Gegenzug verpflichteten sich die Spitäler, in gleichem Umfang in die qualitative Verbesserung der Aus- und Weiterbildung bzw. den Personalerhalt zu investieren. Diese Unterstützungsmassnahme zeigt bereits Wirkung: Im Kanton Zürich haben 12 von 14 Spitäler mit einer Intensiv- oder Notfallabteilung bzw. sämtliche Spitäler, welche Weiterbildungen in Intensiv- und Notfallpflege anbieten, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der Gesundheitsdirektion abgeschlossen. Und die Anzahl Pflegefachpersonen im Kanton Zürich, welche einen Nachdiplomstudiengang in Intensiv- oder Notfallpflege dieses oder nächstes Jahr beginnen, ist gemäss Planwerten der Spitäler um 10 bis 20 Prozent höher als im Jahr 2021.

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