Jahresrückblick 2021 der Staatsanwaltschaft: Ein weiteres Jahr im Zeichen der Pandemie

Das Jahr 2021 stand auch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft erneut im Zeichen der Corona-­Pandemie. Neben den logistischen Herausforderungen für die Organisation manifestierte sich die Pandemie beispielsweise in weiteren umfangreichen Untersuchungen wegen Covid-Kreditbetrugs. Obwohl es – wie bereits im Vorjahr – wegen der behördlich angeordneten Corona-Schutzmassnahmen zu Einschränkungen im öffentlichen Leben kam, blieb das Fallaufkommen annähernd auf dem hohen Vor-Corona-Niveau.

Am heutigen Medienhintergrundgespräch präsentieren Vertreterinnen und Vertreter der Zürcher Staatsanwaltschaft ihren Jahresbericht 2021. Neben den wichtigsten Kennzahlen und Schwerpunkten des vergangenen Geschäftsjahres gehen sie vertieft auf die beiden ausgewählten Schwerpunktthemen Raserdelikte und Cyberkriminalität ein.

Obwohl es auch 2021 wegen der behördlich angeordneten Corona-Schutzmassnahmen zu Einschränkungen im öffentlichen Leben kam, blieb das Fallaufkommen annähernd auf dem hohen Vor-Corona-Niveau. Insgesamt sind im Berichtsjahr knapp 28’000 neue Fälle eingegangen, praktisch gleich viele wurden abgeschlossen. Wie bereits in den Vorjahren bildeten die Vermögens- und die Strassenverkehrsdelikte die beiden Spitzenplätze bei den Delikt-Kategorien. Die Zahl der Pendenzen (Gesamtzahl der per Jahresende noch offenen Strafverfahren) veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich und lag weiterhin bei rund 10’600 Fällen. Im Jahr 2021 führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft kantonsweit rund 14’650 Einvernahmen durch, was einer Zunahme im Vergleich zum Vorjahr von knapp 2 Prozent entspricht. Die Arbeitsbelastung bleibt weiterhin hoch, unter anderem weil unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öfter Anklage bei einem Gericht erhoben haben. Die Anzahl der mit Anklage abgeschlossenen Verfahren stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent. Das sind insbesondere Verfahren, bei denen es um die Anordnung einer Landesverweisung oder eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots geht.

Kriminalitätsphänomene im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Das Jahr 2021 stand auch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft erneut im Zeichen der Corona­Pandemie. Neben den logistischen Herausforderungen aufgrund der vorgegebenen Schutzmassnahmen (z. B. bei der Organisation von Einvernahmen) manifestierte sich die Pandemie auch im Kerngeschäft. Wie bereits im Vorjahr wurde viel Energie darauf verwendet, Corona-Kreditbetrügern das Handwerk zu legen, welche im Verdacht stehen, die Hilfsbereitschaft der öffentlichen Hand unrechtmässig ausgenutzt zu haben. Gemäss einer Bestandsaufnahme zum Jahresende führen oder führten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 in 334 Fällen gemeinsam Ermittlungen wegen des Verdachts auf Covid­19­Kreditbetrug. Per Ende 2020 lag diese Zahl noch bei 178 Fällen. Die mutmassliche Gesamtdeliktssumme beträgt alleine im Kanton Zürich rund 53 Millionen Franken. Neben Verfahren, die mit Strafbefehl in eigener Kompetenz erledigt werden konnten, kam es basierend auf Anklagen der Staatsanwaltschaft im Jahre 2021 bereits zu einigen Urteilen bei verschiedenen Bezirksgerichten.
Am 27. April 2021 hatte das Bezirksgericht Dietikon das erste Gerichtsurteil im Kanton Zürich zu einem Covid­19­Kreditbetrugsfall gefällt: Ein heute 32-jähriger Geschäftsmann war wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Das Obergericht bestätigte im Februar 2022 in einem Leitentscheid den Tatbestand des Betrugs. Im Juni 2021 verurteilte das Bezirksgerichts Bülach den ehemaligen Chef der Praxiskette «Mein Arzt» gestützt auf eine Anklage der Staatsanwaltschaft III wegen Betrugs im Zusammenhang mit erhältlich gemachten Corona­Krediten im Umfang von CHF 3,5 Millionen zu 36 Monaten Freiheitsstrafe sowie einer fünfjährigen Landes¬verweisung. Als weiteres Kriminalitätsphänomen im Zusammenhang mit der Corona­Pandemie entpuppte sich das betrügerische Ausstellen von Covid­Zertifikaten.

Zunahme von Raserdelikten im Jahr 2021

Die schon im Vorjahr festgestellte Zunahme der Falleingänge bei der Verkehrsgruppe der Staatsanwaltschaft setzte sich 2021 weiter fort. Im Berichtsjahr gingen insgesamt 140 neue Untersuchungen ein (Vorjahr: 121). Insgesamt hat die Verkehrsgruppe im Berichtsjahr 98 Verfahren abgeschlossen. Speziell zu erwähnen ist die hohe Zahl an Anklagen (65) im Verhältnis zu den übrigen Erledigungsarten. Dies lässt sich mit der oftmals guten Beweislage und der im Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe bei Raserdelikten erklären.

Im Berichtsjahr 2021 kam es auf den Strassen des Kantons Zürich zu einer bedenklichen Häufung von schwerwiegenden Raserdelikten. Alleine innerhalb einer Periode von 20 Tagen kam es im Oktober 2021 zu fünf mutmasslichen Raserunfällen. Dabei wurden insgesamt zwölf Fahrzeuge beschädigt, wovon mehrere total. Fünf Personen wurden verletzt, darunter auch mehrere Unbeteiligte. Der finanzielle Gesamtschaden dieser fünf Unfälle dürfte die Millionengrenze bei Weitem überschreiten. Die fünf unfallverursachenden Fahrzeuge verfügten über 275 bis 626 PS (im Durchschnitt knapp 500 PS), waren mehrheitlich geleast und die Lenker zwischen 18 und 31 Jahren alt, wobei der jüngste Lenker am Unfalltag erst seit zwei Monaten im Besitz des Führerausweises war. Bei mehreren der leistungsstarken Fahrzeuge war der Sicherheitsassistent deaktiviert, was das Risiko eines Unfalls bei starker Beschleunigung deutlich erhöht.

Zur Kategorie der Raserdelikte gehören grundsätzlich nicht nur massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen. Weiter gehören dazu riskante Überholmanöver, «Driften», gefährliche Fluchtfahrten vor der Polizei oder halsbrecherische Fahrmanöver. Raserei ist ein ausgesprochenes geschlechts­ und altersspezifisches Delikt. Raserinnen gibt es verhältnismässig wenige und meist sind Raser zudem jünger als 30 Jahre. Die Motorenleistung der in Raserunfälle verwickelten Fahrzeuge nimmt tendenziell zu. Motorenleistungen ab Werk von 400 bis 600 PS und Beschleunigungswerte von unter 4 Sekunden von 0 auf 100 km/h sind bei Raserunfällen schon fast der Normalfall. Solche leistungsstarken Fahrzeuge sind heute als Leasing­ oder Mietfahrzeuge für fast jedermann erschwinglich. Gerade in den Händen von ungeübten Junglenkern sind sie besonders gefährlich, insbesondere dann, wenn noch die Sicherheitsassistenten manuell deaktiviert werden.

Bekämpfung von Cyber-Delikten

Die Digitalisierung bringt der Gesellschaft viele Vorteile. Aber auch Nachteile wie beispielsweise Drogenhandel und Kinderpornografie übers Darknet oder neue Möglichkeiten für Betrügereien. Das stellt Polizistinnen und Staatsanwälte vor neue Herausforderungen. Schweizweit führend bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität ist Zürich, auch darum, weil Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei seit fast 10 Jahre ein gemeinsames Kompetenzzentrum betreiben und bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität eng zusammenarbeiten.

Eine der grössten Herausforderungen bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität liegt in der Internationalität und in der Unabhängigkeit von nationalen Grenzen. Cyberkriminelle arbeiten oft mit Partnern auf der ganzen Welt zusammen – oft auch aus Ländern, die deren Aktivitäten entweder tolerieren oder sogar begünstigen – und bedienen sich technischer Mittel, um ihren Standort zu verschleiern. Zentrale Beweismittel und beschlagnahmefähige Vermögenswerte befinden sich nicht mehr im direkten Zugriffsbereich der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden. Um Cyberkriminalität erfolgreich bekämpfen sowie die hiesigen Strafverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können, sind die Strafverfolgungsbehörden oft auf Rechtshilfeabkommen bzw. die Kooperationsbereitschaft anderer Länder angewiesen.

Am heutigen Medienhintergrundgespräch gewährt die Staatsanwaltschaft einen Blick hinter die Kulissen von Cyberermittlungen. Dabei geht sie insbesondere auf Trends, Erfolge und Herausforderungen bei Ermittlungen in den Bereichen Ransomware, Hacking/Phishing, Pädokriminalität, RomanceScam/Geldwäscherei und Darknet-Betäubungsmittelhandel ein.

Kontakt

Direktion der Justiz und des Innern - Medienstelle

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)