Entführungsfall von Ende März 2022: Mann aus Untersuchungshaft entlassen

Der am 7. April 2022 im Zusammenhang mit der Entführung einer national bekannten Person verhaftete Mann wurde heute Nachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich hatte am 9. April 2022 wegen Kollusionsgefahr (Verdunkelungsgefahr) Untersuchungshaft für den mutmasslich Tatbeteiligten 34-jährigen Schweizer angeordnet (siehe Medienmitteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft vom 8. April 2022). Gegen den Mann bestand der dringende Verdacht, dass er sich an der Tatplanung und Tatausführung beteiligt haben könnte.

Dieser Tatverdacht hat sich im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen der letzten Wochen nicht erhärtet, weshalb der Mann heute Nachmittag (10. Mai 2022) aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann ihm im Zusammenhang mit dem Entführungsfall kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten angelastet werden.

Der genaue Ablauf der Entführung und ihrer Folgen sowie das genaue Motiv des verstorbenen 38-jährigen deutschen Entführers sind Gegenstand der andauernden Untersuchungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, die in Zusammenarbeit mit dem Forensischen Institut Zürich und dem Rechtsmedizinischen Institut der Universität Zürich geführt werden. Aus diesem Grund können über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus derzeit keine weiteren Informationen bekanntgegeben werden.

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