Härtefallprogramm: Kanton Zürich unterstützte Firmen mit über 1,3 Milliarden Franken

In einem vollständig digitalisierten Prozess hat die Finanzdirektion bisher 9598 Härtefallgesuche von Firmen mit Sitz im Kanton Zürich entgegengenommen. Knapp 74 Prozent der Anträge sind bewilligt worden und haben zur Auszahlung von Härtefallgeldern geführt. Im laufenden Jahr finden voraussichtlich zwei weitere Zuteilungsrunden statt.

Wegen des erwarteten Ansturms von Unternehmen, die durch die pandemiebedingten Massnahmen stark eingeschränkt waren, hatte die Finanzdirektion das Härtefallprogramm von Anfang als durchgängig digitalisierten Prozess aufgebaut. Sämtliche Schritte – von der Gesucheingabe über die Fallprüfung bis zur Auszahlung – wurden durch den Einsatz einer Softwarelösung ausschliesslich auf elektronischem Weg abgewickelt. Der Finanzdirektor Ernst Stocker würdigt den Einsatz aller Beteiligten als «ausserordentliche Leistung, ohne die eine derartige Abwicklung dieses Massengeschäfts nicht möglich gewesen wäre». Effizienter hätte der Prozess nur noch durch die konsequente Verwendung von elektronischen Signaturen und elektronischen Betreibungsregisterauszügen gestaltet werden können.

Die Finanzdirektion führte seit Januar 2021 insgesamt fünf Zuteilungsrunden plus eine Zusatzrunde für Nachzügler durch. 7087 Gesuche wurden dabei bewilligt und Härtefallgelder im Umfang von 1353 Millionen Franken ausbezahlt. 2162 Gesuche wurden abgelehnt, 349 befinden sich noch in Abklärung. Die bewilligten Unterstützungsgelder teilten sich wie folgt auf: 1180,7 Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge und 172,3 Millionen Franken für Darlehen. Bei 559 Zürcher Unternehmen wurden die nicht rückzahlbaren Beiträge vollständig vom Bund finanziert, da die Firmen einen Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken auswiesen.

Von den vom Parlament 2021 für den Kantonsanteil bewilligten Budgetkrediten von 244,5 Millionen Franken wurden 62,7 Millionen Franken ins Budget der Erfolgsrechnung 2022 übertragen. Diese Gelder stehen für weitere Zuteilungsrunden im neuen Jahr sowie für den Vollzugsaufwand zur Verfügung. Bei Bedarf wird der Regierungsrat dem Kantonsrat einen weiteren Nachtragskredit beantragen.

Die Finanzdirektion wird das Härtefallprogramm 2022 wiederum genau gemäss dem Bundesrecht ausführen. Eine erste Zuteilungsrunde ist ab Mitte März geplant. Die Unternehmen werden hierfür bei der Gesucheingabe einen Zwischenabschluss per Ende Februar einreichen müssen. Eine zweite Runde für stark betroffene grosse Unternehmen wird voraussichtlich im Juli 2022 durchgeführt.

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