Grosses Engagement der Zürcher Religionsgemeinschaften für die Geflüchteten aus der Ukraine

Religionsministerin Jacqueline Fehr trifft sich jährlich mit den Spitzen der anerkannten Religionsgemeinschaften. Im Zentrum des diesjährigen Treffens vom 23. März standen zwei Themen: das Engagement der Religionsgemeinschaften für die Geflüchteten aus der Ukraine und die Umsetzung der von den Beteiligten festgelegten Ziele für die laufende Legislatur 2020 bis 2023.

Gruppenfoto
von links nach rechts: David Feder (Präsident der Jüdischen Liberalen Gemeinde Zürich), Noam Hertig (Rabbiner der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich), Michel Müller (Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Landeskirche), Daniel Kosch (Generalsekretär der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz), Religionsministerin Jacqueline Fehr, Stefan Grotefeld (Kirchenratsschreiber der Evangelisch-reformierten Landeskirche), Jacques Lande (Präsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich), Franziska Driessen-Reding (Synodalratspräsidentin der Römisch-katholischen Körperschaft) , Michael Fichmann (Geschäftsführer der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich), Susanne Brauer (Bereichsleiterin Soziales und Bildung der Römisch-katholischen Körperschaft). Quelle: Direktion der Justiz und des Innern

Wie wichtig eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ist, zeigt die Bewältigung der Folgen des Kriegs in der Ukraine. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ist gut koordiniert und verläuft bisher reibungslos. Alle Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich leisten für die Menschen auf der Flucht mit grossem Einsatz wichtige und wertvolle Hilfe, die rasch und unkompliziert in Anspruch genommen werden kann. Die Religionsgemeinschaften sind für die Bewältigung der aktuellen Krise gut aufgestellt: Sie können auf eine bewährte Organisation und zahlreiche Helfende zurückgreifen.

Umsetzung von drei Schwerpunkten

Zur Umsetzung der 2020 festgelegten Legislaturschwerpunkte haben die anerkannten Religionsgemeinschaften – die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft, die Christkatholische Kirchgemeinde, die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde – drei Arbeitsgruppen eingesetzt, in der Staat und Religionsgemeinschaften jeweils gemeinsam vertreten sind.

Die erste Arbeitsgruppe hat zum Schwerpunkt «Zukünftiges Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften» verschiedene Problemfelder skizziert, die sie nun aus unterschiedlicher Perspektive vertiefen wird.

Die zweite Arbeitsgruppe widmet sich dem Schwerpunkt «Verhältnis zwischen Staat und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften». Sie hat 2021 eine Studie in Auftrag gegeben, die mit einer Befragung der zahlreichen Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich die Bedürfnisse und Erwartungen der nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften erhebt. Die Studie wird im Verlauf des Jahres abgeschlossen werden können.

Die dritte Arbeitsgruppe behandelt zwei Bereiche des aktuellen Verhältnisses zwischen Staat und anerkannten Religionsgemeinschaften. Einerseits hat sie bei der Universität Zürich eine Studie in Auftrag gegeben, die untersucht, ob und wie weit die Ergebnisse der sogenannten «Widmerstudie» zu den kirchlichen Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung auch heute noch Geltung haben können. Eine weitere Studie wird die gesellschaftliche Bedeutung der Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich untersuchen. Die beiden Studien untersuchen damit das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften aus zwei unterschiedlichen Perspektiven und sollen dazu beitragen, dieses Verhältnis aus einer umfassenden Sicht betrachten zu können.
Diese Zusammenkunft mit allen anerkannten Religionsgemeinschaften findet jährlich im Frühling statt und wird abwechselnd von den teilnehmenden Religionsgemeinschaften ausgerichtet. Gastgeber des diesjährigen Treffens in der Synagoge Löwenstrasse war die Israelitische Cultusgemeinde Zürich.

Daneben treffen sich in regelmässigen Abständen Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der einzelnen Religionsgemeinschaften zu Arbeits- und Austauschtreffen.

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