Erwachsene sollen beim Erwerb von Grundkompetenzen besser unterstützt werden

Bund und Kantone haben den gemeinsamen Auftrag, die Grundkompetenzen Erwachsener zu fördern. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) anzupassen. Damit kann unter anderem das vom Kantonsrat bewilligte «Programm Grundkompetenzen» weiterentwickelt werden.

Rund 15 Prozent der Schweizer Bevölkerung verfügen nicht über die nötigen Kompetenzen, um in der Arbeitswelt und im Alltag bestehen oder an Bildungsangeboten teilnehmen zu können. Diese Personen leben oft in finanziell schwierigen Verhältnissen und sind eher gefährdet, im Laufe ihres Lebens wegen fehlender Qualifikationen ihre Stelle zu verlieren. Werden diese Personen gezielt gefördert, sich weiterzubilden und befähigt, einen Schul- oder Berufsabschluss nachzuholen, können soziale Folgekosten gesenkt werden. Berechnungen haben ergeben, dass im Kanton Zürich allein infolge Leseschwäche Folgekosten von rund 224 Millionen Franken pro Jahr entstehen.

Neue Gesetzesgrundlage schafft neue Möglichkeiten

Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) von 2017 beauftragt Bund und Kantone, Erwachsenen den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) muss deshalb angepasst werden. Die Änderungen ermöglichen dem Kanton Zürich, Angebote und Massnahmen im Bereich der Grundkompetenzen zu finanzieren und zu fördern.

Zudem schaffen die neuen gesetzlichen Bestimmungen die Grundlage, damit das vom Kantonsrat bewilligte und bereits laufende «Programm Grundkompetenzen» erweitert werden kann. Zum Beispiel kann der Kanton dadurch die Zusammenarbeit mit nicht-kantonalen Trägerschaften vertiefen. Diese sozial tätigen Vereine und Stiftungen kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und stehen mit betroffenen Erwachsenen in Kontakt. Aus dieser Zusammenarbeit sind beispielsweise die erfolgreich gestarteten Lernstuben entstanden, die in mehreren Zürcher Regionen niederschwellige Förderangebote zur Verfügung stellen.

Der Regierungsrat hat die entsprechenden Änderungen zum EG BBG zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
 

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