Der Kanton Zürich ist bereit für Gesuche um Arbeitsbewilligungen für Personen mit Schutzstatus «S»

Gesuche um Arbeitsbewilligungen für Personen mit Schutzstatus «S» können im Kanton Zürich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit in der Volkswirtschaftsdirektion eingereicht werden. Die eintreffenden Gesuche werden rasch und unkompliziert geprüft. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen.

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten in der Schweiz dank dem vom Bundesrat aktivierten Schutzstatus «S» ein Aufenthaltsrecht und können in der Schweiz ohne Wartefrist eine Arbeit aufnehmen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen sie eine Bewilligung. Die geltenden Zulassungsvoraussetzungen ermöglichen den Schutzbedürftigen einen einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt. Im Kanton Zürich werden die Bewilligungsgesuche im Amt für Wirtschaft und Arbeit entgegengenommen und bearbeitet.

Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis und als Selbständige

Personen mit Schutzstatus «S» können als Angestellte oder als Selbständige tätig werden. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch die Schutzbedürftigen wird durch einfachere Bedingungen begünstigt. Wie im Asylgesetz vorgesehen hat der Bundesrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zulassungsbedingungen entsprechend anzupassen.

Bewilligungen können erteilt werden, wenn die erforderlichen Ausweise vorliegen und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Bei Angestelltenverhältnissen werden die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie deren Übereinstimmung mit der erforderlichen Qualifikation und dem Stellenprofil überprüft. Diese Kriterien sind fester Bestandteil der arbeitsmarktlichen Zulassungsvoraussetzungen und dienen hier insbesondere dem Schutz der betroffenen Personen.

Für die Bewilligung einer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller nachweisen, dass die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und sie über eine ausreichende eigenständige Existenzgrundlage verfügen.

Rasche und unkomplizierte Gesuchsbearbeitung

Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion, freut sich, dass im Kanton Zürich alles bereit ist, um eintreffende Gesuche unkompliziert bearbeiten und rasch Arbeitsbewilligungen ausstellen zu können: «Arbeit gibt Perspektive und hilft, dass sich die Menschen, die aus der Ukraine nach Zürich geflüchtet sind, schneller wohl fühlen bei uns. Es freut mich sehr, dass bereits jetzt erste Unternehmen in unserem Kanton Interesse zeigen, ukrainische Flüchtlinge anzustellen.»

Arbeitgeber, die Personen mit Schutzstatus «S» anstellen möchten, oder Personen mit Schutzstatus S, die selbständig erwerbstätig werden wollen, können ihr Gesuch per E-Mail einreichen: ab@vd.zh.ch. Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite zh.ch/schutzstatus-s

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