Newcastle-Krankheit: Die Massnahmen werden aufgehoben

Die Massnahmen gegen die Newcastle-Krankheit werden per 15. Februar 2022 aufgehoben. Dies haben der Bund und der Kanton Zürich entschieden, nachdem keine weiteren Fälle dieser hochansteckenden Tierseuche entdeckt worden sind.

Ende Januar 2022 war in einem Geflügelbestand in Niederglatt die Newcastle-Krankheit entdeckt worden. Sofort wurde der Betrieb gesperrt und rund um den Seuchenherd eine Schutz- und Überwachungszone mit strengen Massnahmen für alle dort ansässigen Geflügelhaltenden verfügt. Diese Zonen und damit die Massnahmen werden nun per 15. Februar 2022 aufgehoben.

Herkunft der Newcastle-Krankheit bekannt

Im von der Newcastle-Krankheit betroffenen und deshalb gesperrten Betrieb mussten alle Legehennen getötet werden, bevor die Sanierungsarbeiten beginnen konnten. Die vertieften Untersuchungen im Labor haben ergeben, dass es sich beim Virus um einen Taubenstamm handelt. Somit muss die Krankheit von Strassentauben eingeschleppt worden sein. Diese Erkenntnis zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu unterbinden.

Die Sanierungsarbeiten auf dem gesperrten Betrieb sind inzwischen grösstenteils abgeschlossen. Bevor wieder Tiere eingestallt werden können, ist es jedoch unumgänglich, weitere Biosicherheitsmassnahmen wirksam umzusetzen, um einem neuerlichen Eintrag der Tierseuche vorzubeugen. Hierzu gehört, durch geeignete Abwehr sicherzustellen, dass Strassentauben sich dort nicht weiter aufhalten und vermehren können.

Arbeiten in der Schutz- und Überwachungszone

Von den 59 gemeldeten Geflügelhaltungen in der Schutzzone wurden 34 Betriebe beprobt und die restlichen nach einem standardisierten Fragebogen telefonisch befragt. In der Überwachungszone sind 433 Betriebe beim Veterinäramt gemeldet, wobei es sich grösstenteils um Klein- oder Kleinsthaltungen mit nur einer Handvoll Tiere handelt. In dieser Zone wurden nach Risikobeurteilung 23 Betriebe beprobt und weitere telefonisch befragt. Die Resultate waren allesamt negativ, weshalb die Zonierung aufgehoben werden kann.

Gefahr der Vogelgrippe noch nicht gebannt

Noch immer besteht die erhöhte Gefahr eines Vogelgrippe-Eintrags in Geflügelhaltungen. Deshalb bleiben die Uferstreifen entlang von Seen und Flüssen im Mittelland bis mindestens 15. März 2022 als Kontroll- und Überwachungsgebiete bestehen.

Generell wird allen Geflügelhaltenden empfohlen, die Biosicherheitsmassnahmen hochzuhalten und den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig zu verhindern. Weiterhin gilt es, seine Tiere gut zu beobachten und Unregelmässigkeiten wie gehäufte Todesfälle umgehend zu melden.
 

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