Erweiterte Maskentragpflicht an den Schulen

Der Regierungsrat hat als Folge der epidemiologischen Lage und der neuen Bundesbestimmungen die kantonale Covid-19-Verordnung im Bildungsbereich angepasst. Die Maskentragpflicht an den Schulen wird ausgeweitet.

Der Bundesrat hat aufgrund der pandemischen Situation an seiner Sitzung vom 3. Dezember die Covid-19-Verordnung besondere Lage angepasst und eine generelle Maskentragpflicht in allen Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben verfügt. In Anlehnung daran hat der Regierungsrat die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich angepasst.

Keine Befreiungsmöglichkeit an Mittel- und Berufsfachschulen

An Schulen der Sekundarstufe II wird die Befreiungsmöglichkeit von der Maskentragpflicht wie an der Volksschule aufgehoben. Bisher konnte sich auf Sekundarstufe II von der Maske befreien lassen, wer geimpft oder genesen war oder an repetitiven Tests teilnahm. Personen mit einer ärztlichen Maskentragdispens sind verpflichtet, sich wöchentlich testen zu lassen. Diese Massnahme tritt ab dem 13. Dezember in Kraft.

Ausgeweitete Maskentragpflicht nach den Weihnachtsferien

Um nach den Weihnachtsferien den Schulbetrieb möglichst sicher starten zu können, wird die Maskentragpflicht befristet ab dem 3. Januar 2022 auch auf Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen ausgeweitet. Ab der 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskentragpflicht bereits seit dem 1. Dezember. Diese Massnahmen sind bis zum 24. Januar 2022 befristet.

Alle Massnahmen sollen die weitere Verbreitung des Coronavirus eindämmen, einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb sicherstellen und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und der weiteren an den Schulen beschäftigten Personen schützen.

Auf allen Schulstufen wird das repetitive Testen weiterhin dringend empfohlen. Im Kanton Zürich testen über zwei Drittel der Schulen regelmässig, womit auch asymptomatische Fälle entdeckt und Ansteckungsketten unterbrochen werden können.

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