Die Lohngleichheit beim Kanton Zürich ist gewährleistet

Der Regierungsrat hat die Löhne seines Personals auf nicht erklärbare Lohnunterschiede überprüft. Mit 1,6 Prozent liegt der errechnete Wert deutlich innerhalb des Toleranzbereichs von 5 Prozent. Somit liegt in der kantonalen Verwaltung keine systematische Lohndiskriminierung vor.

Der Kanton Zürich verwendete zur Überprüfung der Frauen- und Männerlöhne in der kantonalen Verwaltung das Analyse-Tool «Logib» des Bundes und kam damit den gesetzlichen Vorschriften nach. Die Grundlage bildete das Lohngefüge aller Direktionen, der Staatskanzlei sowie der Bezirksverwaltungen am 31. Dezember 2020. Die Überprüfung berücksichtigt neben dem Geschlecht auch das Dienstalter, die Anzahl Ausbildungsjahre, potenzielle Erwerbserfahrung, die berufliche Stellung und das betriebliche Kompetenzniveau der Mitarbeitenden.

Über die ganze Verwaltung gesehen beträgt die nicht erklärbare Lohndifferenz 1,6 Prozent. Der Wert liegt deutlich unter 5 Prozent, der sogenannten Toleranzschwelle der Logib-Methode. Auch jede Direktion und die Staatskanzlei für sich betrachtet bleibt innerhalb dieses Bereichs, wie eine vertiefte Analyse gezeigt hat.

Eine erste Überprüfung der kantonalen Löhne ergab 2018 eine nicht erklärbare Lohndifferenz von 1,7 Prozent. Dieses ältere Ergebnis ist mit dem neuen aber nicht vergleichbar. Denn dieses Mal war die Datengrundlage zum Beispiel zum Ausbildungsstand sehr viel besser, womit nun sämtliche Vorgaben des Bundes erfüllt wurden. Der Regierungsrat hat den Bericht und den Umstand, dass die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern gemäss dem Logib-Modell klar eingehalten wird, zur Kenntnis genommen.

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