Über 1 Milliarde Franken an Härtefallgeldern ausbezahlt

Wie geplant hat die Finanzdirektion Ende August die Auswertung der dritten Zuteilungsrunde im Härtefallprogramm abgeschlossen. Die Summe der ausbezahlten Unterstützungsgelder hat nun mit 1177 Millionen Franken die Milliardengrenze überschritten. Seit Mitte Februar wurden 6795 Härtefallgesuche von schwer betroffenen Unternehmen bewilligt.

Inhaltsverzeichnis

Insgesamt sind bei der Finanzdirektion seit Beginn des Programms 8924 Anträge eingegangen. Somit hat der Kanton Zürich im schweizweiten Vergleich mit grossem Abstand am meisten Gesuche geprüft. Über drei Viertel davon wurden gutgeheissen, 23,1 Prozent wurden abgelehnt, und der Rest ist in Abklärung. Finanzdirektor Ernst Stocker stellt mit Genugtuung fest, dass das Härtefallprogramm sein Ziel erreicht habe. Zürcher Unternehmen, die von der Pandemiebekämpfung hart getroffen wurden, hätten zügig Unterstützung und Sicherheit bekommen, sagt er. «Nach umfangreichen politischen Aufbauarbeiten konnte das Programm effizient abgewickelt werden – dank einem grossen Effort unseres Personals.»

In der dritten Runde über 1500 Gesuche bewilligt

Bei der Auswertung der dritten Zuteilungsrunde wurden 1527 Gesuche bewilligt, 949 abgelehnt, und 37 befinden sich in Abklärung. Die bewilligten Unterstützungsgelder teilten sich wie folgt auf: 301,3 Millionen Franken nicht-rückzahlbare Beiträge, 45,2 Millionen Franken in Kombination mit Darlehen und 1,3 Millionen Franken nur Darlehen. Zur Umsetzung der «Härtefall im Härtefall»-Regelung können derzeit kleinere Unternehmen mit bis zu 5 Millionen Franken Umsatz Gesuche einreichen.

Gesetz für Geld aus «Bundesratsreserve»

Zusätzlich stehen dem Kanton Zürich höchstens 60 Millionen Franken aus der sogenannten «Bundesratsreserve» zur Verfügung. Bei der Vergabe dieser Gelder kann er von den bisherigen Höchstgrenzen abweichen. Nach dem Willen des Bundesrates soll das Geld an Unternehmen fliessen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind und an denen ein gewichtiges kantonales Interesse besteht. Den Hintergrund bilden Motionen aus dem National- und dem Ständerat, die vor allem auf eine zusätzliche Unterstützung für sehr grosse Verpflegungsbetriebe abzielten.

Der Regierungsrat will diese zusätzlichen Hilfsgelder zur Unterstützung von grossen Gastrounternehmen einsetzen. Dies schlägt er dem Kantonsrat in einem Gesetzesentwurf vor. Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die zahlreiche Betriebe innerhalb und ausserhalb des Kantons führen und in einem einzigen Unternehmen vereinen. Sie konnten in den vorangehenden Zuteilungsrunden jeweils nur einen Beitrag beantragen, und dieser war durch Höchstsummen begrenzt. Wie bisher werden sie ihre nicht durch Umsatz gedeckten Kosten nachweisen müssen. Die Gastronomie zählt zu den beschäftigungsstärksten Branchen im Kanton Zürich und wurde durch die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders schwer getroffen.

Die rechtlichen Grundlagen des Bundes sind nur noch bis Ende Jahr gültig. Daher beantragt der Regierungsrat dem Kantonsparlament, das Gesetz für dringlich zu erklären. In diesem Fall würde es eine Woche nach der Verabschiedung in Kraft treten.

Kontakt

Finanzdirektion - Medienstelle

Adresse

Neumühle
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: