Kantonale Schule für Erwachsenenbildung soll nicht verselbstständigt werden

Mit einer Motion hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, die Verselbständigung der Kantonalen Schule für Erwachsenenbildung (EB Zürich) in die Wege zu leiten. Da sich die EB Zürich inzwischen neu ausgerichtet hat, ist das angestrebte Ziel überholt. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Vorstoss als erledigt abzuschreiben.

Die EB Zürich hat zur Aufgabe, die Berufs- und Weiterbildung im Kanton Zürich zu fördern. Sie bietet dazu Beratungen und Weiterbildungen an. 2019 hat der Kantonsrat den Regierungsrat damit beauftragt, ein Gesetz auszuarbeiten, um die EB Zürich zu verselbständigen. Damit sollte sie mehr Handlungs- und Entscheidungsfreiraum erhalten, um im Wettbewerb mit privaten Angeboten bestehen zu können.

Ende 2019 hat sich die EB Zürich neu ausgerichtet und sich weitgehend aus dem Weiterbildungsmarkt zurückgezogen. Seit Dezember 2019 trägt sie den Namenszusatz «kantonale Schule für Berufsbildung» und hat sich auf die Geschäftsfelder «Berufliche Zukunft», «Grundkompetenzen», «Digitales Lernen» und «Berufsbildungsprofis» ausgerichtet.

Mit der neuen Ausrichtung ist das Anliegen nach einer Verselbstständigung überholt. Die EB Zürich erbringt einen grossen Teil der Dienstleistungen für den Kanton Zürich. Im neu angestrebten Nischenbereich gibt es kaum private Bildungsanbieter. Entsprechend kann mit einer Verselbständigung die Wettbewerbsfähigkeit der Bildungsinstitution nicht verbessert werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, nicht auf das Gesetz einzutreten und den Vorstoss als erledigt abzuschreiben.
 

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