«Gymnasium 2022» kann umgesetzt werden

Mit dem Projekt «Gymnasium 2022» werden an den Zürcher Gymnasien Fächer des MINT-Bereichs (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) gestärkt und der Unterricht auf den Lehrplan 21 abgestimmt. Der Regierungsrat und der Bildungsrat des Kantons Zürich haben die entsprechenden Änderungen gutgeheissen.

Mit dem Projekt «Gymnasium 2022» erhalten Zürcher Gymnasien die Möglichkeit, auf Entwicklungen in Gesellschaft und Bildungsbereich zu reagieren. Der Regierungsrat und der Bildungsrat des Kantons Zürich haben die rechtlichen Grundlagen genehmigt. Die neuen Vorgaben treten ab dem Schuljahr 2023/24 in Kraft.

Abstimmung auf den Lehrplan 21

Um einen guten Anschluss an die Volksschule weiterhin gewährleisten zu können, werden die Stundentafeln der Untergymnasien überarbeitet und auf den Lehrplan 21 abgestimmt. In diesem Zusammenhang wird der Unterricht auf der gymnasialen Unterstufe neu um die Fächer «Informatik» und «Religionen, Kulturen, Ethik» erweitert. Die Vorgaben zur Stundentafel des zweijährigen Untergymnasiums sehen zudem eine Erhöhung der Stundenzahl des MINT-Bereichs auf mindestens 8,25 Wochenlektionen vor. Die Schulen können bei der Umsetzung weiterhin ihren individuellen Spielraum in der Gestaltung der Stundentafeln im Rahmen der vorgegebenen Mindeststundenzahl nutzen.

Informatik-Kompetenzen werden gestärkt 

Auch auf der gymnasialen Oberstufe wird der Fächerkanon angepasst. Das von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) neu vorgeschriebene obligatorische Fach «Informatik» am Obergymnasium umfasst mindestens 8 Semesterlektionen, also beispielsweise während vier Semestern jeweils zwei Lektionen pro Woche. Damit erhöht sich der Lektionenumfang am Obergymnasium gesamthaft um vier Semesterlektionen. Ebenfalls können die Zürcher Kantonsschulen neu das Schwerpunktfach «Philosophie/Pädagogik/Psychologie» anbieten.

Neben den Anpassungen der gymnasialen Stundentafeln haben Gymnasien künftig die Möglichkeit, zweisprachige Ausbildungsgänge auf der Unterstufe anzubieten. Ebenfalls wird die Jahrespromotion um ein Jahr auf das zweitletzte Jahr vor der Maturität ausgeweitet. Das bedeutet, dass eine provisorische Promotion neu letztmals zwei Jahre, eine Nichtpromotion letztmals ein Jahr vor den Maturitätsprüfungen ausgesprochen werden kann.
 

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)