Auftakt zu vierter Runde im Härtefallprogramm

Der Regierungsrat hat das Vorgehen für die vierte Zuteilungsrunde des Härtefallprogramms festgelegt. Es geht um die Umsetzung des Beschlusses des Bundesrates, der Mitte Juni die Regelung des «Härtefalls im Härtefall» auch für kleinere Unternehmen eingeführt und zusätzlich die Verteilung von 300 Millionen Franken an die Kantone in Aussicht gestellt hat. Dieses Geld stammt aus der sogenannten Bundesratsreserve und soll den Kantonen dazu dienen, spezifische Probleme zu lösen.

Als «Härtefall im Härtefall» gelten neu auch kleinere Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 5 Millionen Franken, wenn dieser pandemiebedingt um mindestens 70 Prozent zurückgegangen ist. In solchen Fällen liegt die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge neu bei 30 statt wie bisher bei 20 Prozent des Referenzumsatzes (mit einem Maximum von 1,5 statt wie bisher 1 Million Franken). Die Unternehmen können ihre Gesuche voraussichtlich ab September einreichen. Berücksichtigt werden nur Firmen, die in den vorangehenden Runden einen Antrag gestellt haben; neue Gesuchsteller werden nicht aufgenommen. Ausserdem müssen die Unternehmen neu ihre Fixkosten offen legen und mit Beleg nachweisen. Die Finanzierung erfolgt zu 70 Prozent durch den Bund und zu 30 Prozent durch den Kanton. Der Verpflichtungskredit, wie ihn der Kantonsrat im März gutgeheissen hat, reicht hierfür aus, sodass keine weiteren Mittel bewilligt werden müssen.

Aus der Bundesratsreserve erhält der Kanton Zürich rund 60 Millionen Franken. Da der Bund keine Vorgaben zur Verteilung dieses Geldes gemacht hat, wird der Kanton Zürich ein eigenes Gesetz schaffen müssen. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, und er wird dem Kantonsrat beantragen, das Gesetz für dringlich zu erklären. Es richtet sich an Zürcher Gastrounternehmen, die zahlreiche Betriebe auch ausserhalb des Kantons führen und die aufgrund ihrer Firmenstruktur als einziges Unternehmen bisher durch den Höchstbeitrag der Covid-19-Härtefall benachteiligt wurden. Gemäss dem kantonalen Staatsbeitragsgesetz werden sie ihre nicht durch Umsatz gedeckten Kosten nachweisen müssen.

Am 20. Juni ist die Gesuchsfrist für die dritte Zuteilungsrunde des Härtefallprogramms zu Ende gegangen. Die eingereichten Anträge werden derzeit geprüft, wobei rund 80 Prozent der Anträge erledigt sind.
 

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