Die Maskentragpflicht für Schulkinder an der Primarschule ist ausgesetzt

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die Maskentragpflicht für die Primarstufe wiederhergestellt. Der Regierungsrat nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Mit dem Urteil wird die Maskentragpflicht auf der Primarstufe bis auf weiteres ausgesetzt.

Mit Urteil vom 3. Juni 2021 hat das Zürcher Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die angeordnete Maskentragpflicht für Schulkinder ab der 3. bzw. 4. Klasse der Primarschulen wiederhergestellt. Das Verwaltungsgericht begründet den Entscheid unter anderem damit, dass die derzeitige epidemiologische Lage den Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht mehr rechtfertige. Der Regierungsrat nimmt den Entscheid zur Kenntnis und wird nach einer Analyse das weitere Vorgehen festlegen. Für die Bildungsdirektion ist dieser Entscheid bindend. Er hat zur Folge, dass die Maskentragpflicht auf der Primarstufe der Zürcher Volksschulen mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres ausgesetzt ist. Alle anderen Schutzmassnahmen an den Schulen bleiben weiterhin in Kraft.

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