Regierungsrat verzichtet ab Juni auf eigene kantonale Covid-19-Massnahmen

Der Regierungsrat hat entschieden, die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht zu verlängern. Damit gelten im Kanton Zürich ab Juni ausschliesslich die Bundesregeln.

Der Bundesrat hat heute seine Beschlüsse zu weiteren Lockerungsschritten bekanntgegeben. Unter anderem dürfen Restaurants ihre Innenräume öffnen und Veranstaltungen im Freien im grösseren Rahmen sind mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr. Damit sind für den Regierungsrat auch mit Blick auf die stabile epidemiologische Lage die Voraussetzungen erfüllt, auf eigene weitergehende Massnahmen zu verzichten. Die auf Ende Mai 2021 befristete kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wird nicht verlängert. Namentlich entfallen damit die Beschränkung der Personenzahl bei politischen Kundgebungen und das Verbot von Prostitution.

Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen festgelegt

Ab Juli sind Grossveranstaltungen bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern in Innenräumen bzw. draussen mit 5000 Personen und den entsprechenden Schutzkonzepten wieder möglich. Der Regierungsrat hat den Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen definiert. Gesuche können zentral bei der Staatskanzlei eingegeben werden. Nach der Vorprüfung durch eine Arbeitsgruppe im Sonderstab Covid-19 entscheidet die zuständige Direktion über die Bewilligung. Ein entsprechendes Merkblatt wird in Kürze unter zh.ch/corona verfügbar sein. Pilotveranstaltungen im Juni werden im Kanton Zürich nicht durchgeführt. Der Regierungsrat verspricht sich davon mit den vom Bund vorgegebenen Auflagen bei hohem administrativem Aufwand keinen Erkenntnisgewinn. Der Regierungsrat unterstützt die Schaffung eines Schutzschirms für die Veranstaltungsbranche. Das entsprechende Verfahren ist im Parlament hängig.

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