Integrationspolitik im Kanton Zürich: Bewährtes stärken – Neues entwickeln

Der Regierungsrat genehmigt das kantonale Integrationsprogramm (KIP 2bis) für die Jahre 2022-­2023 und führt damit die bewährte strategische Ausrichtung der Integrationspolitik weiter. Er intensiviert die bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Zudem stärkt der Regierungsrat gezielt den direktionsübergreifenden Austausch in der Integrationsförderung und setzt dafür ein neues Steuerungsgremium ein.

Im Kanton Zürich leben Menschen aus aktuell 180 Ländern. Diese Vielfalt macht den Kanton Zürich zu einem attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum. Die erfolgreiche Integrationsarbeit der vergangenen Jahre leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem respektvollen und toleranten Zusammenleben. 

Dabei spielen die sogenannten Regelstrukturen, also Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheits- und Sozialwesen eine Schlüsselrolle. Da sie für alle Menschen zugänglich sind, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu einer gelungenen Integration. 

Ergänzt wird die Integrationsförderung der Regelstrukturen durch die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Zum einen unterstützt die spezifische Integrationsförderung die Regelstrukturen in ihrem Integrationsauftrag, zum anderen fördert sie mit gezielten Massnahmen den Integrationsprozess von Migrantinnen und Migranten. Zum Beispiel mit Informations- und Beratungsstellen, Deutschkursen, vorbereitenden Berufsbildungsangeboten oder Arbeitsintegrationsprogrammen.

Bisher hat der Kanton Zürich zwei KIP erarbeitet und umgesetzt. Im KIP 2 (2018-2021) stärkte der Kanton die gemeindebasierte Strategie und fokussierte auf die Förderbereiche Information und Beratung, Diskriminierungsschutz sowie Zusammenleben. Aktuell hat der Kanton Zürich mit 57 Gemeinden Leistungsverträge. In diesen Gemeinden leben rund 84 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund. 

Fast 60 Prozent dieser Partnergemeinden bieten Erstinformation für Neuzugezogene an, entweder in Form von Begrüssungsgesprächen oder mittels Informationsanlässen und Informationsschaltern. Die Fachstelle Integration unterstützt zudem die zahlreichen Beratungsstellen im Kanton Zürich dabei, ihre Angebote besser auf Migrantinnen und Migranten auszurichten. Und im Bereich Zusammenleben haben zivilgesellschaftliche Organisationen stetig mehr Angebote aufgebaut, die den Austausch und die Begegnung zwischen allen Bevölkerungsgruppen fördern.

Die bewährte Integrationsförderung fortsetzen und weiterentwickeln

Der Regierungsrat verabschiedet das von der Fachstelle Integration erarbeitete Umsetzungskonzept zum Übergangsprogramm KIP 2bis für die Jahre 2022 bis 2023. Er behält die übergeordnete strategische Ausrichtung des KIP 2 sowie die Grundsätze im Umsetzungskonzepts der Integrationsagenda Zürich (IAZH) im KIP 2bis bei und aktualisiert diese wo nötig. 

Der Bundesrat will mit diesem Übergangsprogramm den Kantonen die Möglichkeit geben, mit dem Anfang 2021 gestarteten neuen Fördersystem für Geflüchtete (die sogenannte Integrationsagenda IAS) Erfahrungen zu sammeln. Der Kanton Zürich hat die IAS im Projekt Integrationsagenda Zürich (IAZH) umgesetzt. Mit den darin festgelegten Massnahmen sollen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene besser auf die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt und den Alltag vorbereitet werden. In der IAZH werden auch neue Angebote wie zum Beispiel für Vorschulkinder und psychisch belastete Personen entwickelt. Die Fachstelle Integration wertet die Ergebnisse daraus im KIP 2bis aus und nutzt sie für die weitere Entwicklung der Integrationspolitik im Rahmen des geplanten KIP 3 (2024-2027).

Umsetzung durch Fachstelle Integration

Mit der operativen Umsetzung des KIP 2bis beauftragt der Regierungsrat wiederum die Fachstelle Integration. Unterstützt wird sie dabei von einem fachlichen Begleitgremium, dem aktuell Kantonsbehörden, der Verband der Gemeindepräsidien, die Sozialkonferenz des Kantons Zürich sowie die Städte Zürich und Winterthur angehören. Der Austausch und die Zusammenarbeit in diesem Gremium haben sich bewährt und werden weitergeführt. Um die unterschiedlichen Anliegen der Gemeinden sowie die vielfältigen Interessen der Kantonsbevölkerung stärker einzubringen, erweitert die Fachstelle Integration das Gremium durch zusätzliche Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sowie der zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Neues innerkantonales Steuerungsgremium

Der Regierungsrat stärkt die Steuerung der Integrationsförderung als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen der kantonalen Verwaltung und intensiviert den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ämtern. Er wandelt zu diesem Zweck die bestehende direktionsübergreifende Arbeitsgruppe im Asyl- und Flüchtlingsbereich in ein neues strategisches Steuerungsgremium für das gesamte KIP um. Damit folgt er einer zentralen Empfehlung einer Studie der Hochschule Luzern zur Frage, wie das komplexe Feld der Integrationsförderung zukunftsfähig organisiert werden kann.

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