Gesuchsfenster für grosse Unternehmen öffnet

Ab morgen Freitag, 21. Mai, werden auch jene Zürcher Unternehmen ein Härtefallgesuch für die dritte Zuteilungsrunde einreichen können, die mehr als 5 Millionen Franken Jahresumsatz ausweisen und von den Lockdown-Massnahmen des Bundes stark betroffen sind. Die Finanzdirektion wird die Gesuche prüfen und die vollständig vom Bund finanzierten Beiträge und Darlehen ausbezahlen.

Bei den abgeschlossenen ersten beiden Zuteilungsrunden haben der Kanton und der Bund die Zahlungen gemeinsam finanziert, ebenso bei der dritten Runde für Unternehmen mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz, für die das Gesuchsfenster noch bis zum 28. Mai offen ist. Bei den grossen, oft über die Kantonsgrenzen hinaus wirtschaftlich tätigen Unternehmen hat der Bund landesweit einheitliche Kriterien festgelegt, welche die Finanzdirektion anwenden muss. So werden die an den Fixkosten orientierten nicht rückzahlbaren Beiträge nach Branchen abgestuft. Der maximal mögliche Betrag für die A-fonds-perdu-Beiträge liegt je nach Konstellation zwischen 5 und 10 Millionen Franken, für die Darlehen bei 10 Millionen Franken und für die Gesamtsumme beider Unterstützungsmöglichkeiten bei 15 Millionen Franken. Die morgen Freitag startende Gesuchsfrist läuft bis zum 20. Juni. Einzelheiten können auf der Internetseite zh.ch/haertefall abgerufen werden. 

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