Verlängerung und Anpassung der kantonalen Covid-19-Verordnung

Der Regierungsrat hat die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie an die Bundesmassnahmen angepasst und bis Ende Mai dieses Jahres verlängert. Neu sind bei Kundgebungen und Unterschriftensammlungen bis zu 100 Personen zulässig.

Aufgrund der epidemiologischen Lage ist es notwendig, die zusätzlichen kantonalen Massnahmen weiterzuführen. Allerdings sind die kantonalen Massnahmen wie in der Vergangenheit den Massnahmen des Bundes anzugleichen. Der Bundesrat hat mit Wirkung per 19. April Lockerungen beschlossen. Namentlich sind neu Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien erlaubt. Aus epidemiologischer Sicht spielt es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonstwie entstehen. Vor diesem Hintergrund wird die zulässige Höchstzahl für Kundgebungen und Unterschriftensammlungen auf 100 Personen erhöht. Das Verbot von Prostitution bleibt vorderhand bestehen.

Die angepassten kantonalen Massnahmen gelten ab 19. April bis zum 31. Mai 2021. In Kenntnis der Massnahmen des Bundesrates und der epidemiologischen Lage wird der Regierungsrat auf diesen Zeitpunkt hin über die weitere Geltungsdauer der Verordnung und damit über eine Fortführung der kantonalen Massnahmen befinden.

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