Strafverfolgung in einem geschichtsträchtigen Jahr

Auch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft stand das Jahr 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Obwohl das öffentliche Leben mit den verordneten drastischen Einschränkungen über mehrere Wochen weitgehend stillstand, blieb das Fallaufkommen erstaunlicherweise annähernd auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Auch wenn es coronabedingt teilweise zu Verzögerungen in der Fallbearbeitung kam, blieb die Grundversorgung im Bereich der Strafverfolgung trotz den Auflagen und Einschränkungen jederzeit gesichert.

Staatanwaltschaft Jahresbericht 2020 und Porträt

Staatanwaltschaft Jahresbericht 2020 und Porträt
Staatanwaltschaft Jahresbericht 2020 und Porträt

Am heutigen Medienhintergrundgespräch präsentierten Vertreter der Zürcher Staatsanwaltschaft den Jahresbericht 2020. Neben den wichtigsten Kennzahlen und Schwerpunkten des vergangenen Geschäftsjahres mit den coronabedingten Kriminalitätsphänomenen und Herausforderungen gingen sie vertieft auf die Schwerpunktthemen Online-Anlagebetrug und auf die laufende Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung ein.

Das Jahr 2020 stand auch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft im Zeichen der Corona-Pandemie. Obwohl das öffentliche Leben mit den verordneten drastischen Einschränkungen über mehrere Wochen weitgehend stillstand, blieb das Fallaufkommen erstaunlicherweise annähernd auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Insgesamt sind im Berichtsjahr knapp 28'600 neue Fälle eingegangen, praktisch gleich viele wurden abgeschlossen. Die Zahl der Pendenzen (Gesamtzahl der per Jahresende noch offenen Strafverfahren) stieg um knapp 5 Prozent auf rund 10'600 Fälle. Dieser Anstieg ist primär auf das hohe Fallaufkommen im Berichtsjahr in Kombination mit pandemiebedingten Verfahrensverzögerungen zurückzuführen.

Die Arbeitslast der Staatsanwaltschaft hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Gestützt auf die im Jahr 2019 erarbeitete Personalbedarfsplanung und die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse hat die Staatsanwaltschaft im Berichtsjahr zusätzliche Stellen geschaffen. Diese und weitere geplante Ressourcenerhöhungen sind nötig, um auch künftig eine funktionierende Strafverfolgung im Kanton Zürich sicherstellen zu können.

Kriminalitätsphänomene im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Das Pandemiejahr 2020 manifestierte sich auch in neuen Kriminalitätsphänomenen. Menschen mit krimineller Energie nutzten die unbürokratische Soforthilfe des Bundes aus, indem sie die Notkredite zur persönlichen Bereicherung missbrauchten. Dies führte bis Ende 2020 in 178 Fällen zu Ermittlungen wegen des Verdachts auf Covid-19-Kreditbetrug. Diese Zahl hat in den ersten Monaten des laufenden Jahres noch deutlich zugenommen. Gemäss einer Bestandsaufnahme von letzter Woche führen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft bereits in 253 Fällen gemeinsam Ermittlungen wegen des Verdachts auf Covid-19-Kreditbetrug. Dabei handelt es sich um eine mutmassliche Deliktssumme von insgesamt 42 Millionen Franken. Die Zürcher Strafverfolger investieren viel Energie und Ressourcen in die Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens. 

Zu den coronabedingten Kriminalitätsformen gehören auch Verstösse gegen die Rechtsnormen, welche der Bund im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Lage im Frühjahr 2020 kurzfristig geschaffen hatte (Covid-19-Verordnungen). Als Vergehen galten zum Beispiel das Organisieren kommerzieller und nicht kommerzieller Veranstaltungen (z.B. Sportanlässe) oder das Betreiben eines Gastwirtschaftsbetriebs mit einer Anzahl Gäste, welche die vom Bundesrat im entsprechenden Zeitraum definierte Menge übertraf. Die verhältnismässig leeren Strassen während des Lockdowns im Frühjahr 2020 lockten zahlreiche Schnellfahrer und Raser auf die Strassen. Die Kantonspolizei Zürich registrierte in dieser Zeit mehr als doppelt so viele Raserdelikte auf Autobahnen und Hauptstrassen wie in coronafreien Zeiten, wobei natürlich auch die Kontrolltätigkeit intensiviert worden war. Die Staatsanwaltschaft führt in diesem Zusammenhang mehrere Verfahren.

Arbeiten unter erschwerten Bedingungen – Grundversorgung sichergestellt

Die Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie bedeuteten grosse logistische Herausforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft. Diese manifestierten sich namentlich in der Fallbearbeitung: Einvernahmen mit beschuldigten Personen konnten nur mit speziellen Schutzmassnahmen durchgeführt werden oder verzögerten sich wegen der Ansteckungsgefahr. Insgesamt führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 rund 14'400 Einvernahmen durch. Die pandemiebedingte Notwendigkeit von Homeoffice erhöhte den Bedarf an mobilen Arbeitsplätzen schlagartig, in verhältnismässig kurzer Zeit mussten Dutzende von Arbeitsplätzen neu ausgerüstet und mobiltauglich gemacht werden. Auch wenn es coronabedingt teilweise zu Verzögerungen in der Fallbearbeitung kam, blieb die Grundversorgung im Bereich der Strafverfolgung trotz den Auflagen und Einschränkungen jederzeit gesichert.

Bekämpfung von Online-Anlagebetrug

Online-Anlagebetrüger versprechen ihren Opfern mittels «Investitionen» in exotische Finanzanlagen schnellen Reichtum und nutzen dabei die Möglichkeiten der Anonymisierung im Internet nahezu perfekt aus. Mit ihren Raubzügen treiben sie ihre Opfer oftmals in die Armut und hinterlassen Wut und Verzweiflung. Alleine im Kanton Zürich gab es in der Periode von Mai 2018 bis Mai 2020 242 Fälle mit einer Schadenshöhe von über 40 Millionen Franken, Tendenz steigend. Die Strafverfolgung ist äusserst anspruchsvoll, denn die gut organisierte Täterschaft operiert vom Ausland aus und bedient sich technischer Hilfsmittel, um ihre Standorte bez. ihre Identität zu verschleiern.

Vor diesem Hintergrund haben Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft die Situation analysiert und ein Konzept zur Handhabe dieser Verfahren im Kanton Zürich entwickelt. Das sogenannte «Drei-Phasen-Konzept» enthält Ansätze und Methoden, die bereits in der Vergangenheit bei anderen Cybercrime-Phänomenen erfolgreich angewendet worden sind. Dem neuen Konzept liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Bekämpfung serieller (Internet)-Kriminalität die Sammlung von Daten erfordert, die sich zur Massenanalyse im Rahmen einer zentralen Auswertung eignen. Nur im Grossen lässt sich erkennen, wie die Strukturen funktionieren, wohin das Geld abfliesst, wie es sich bewegt. Nur so lassen sich Fehler im System der Betrüger entdecken, die zu neuen Ermittlungsansätzen führen können.

Zentrale Voraussetzung für den Erfolg des «Drei-Phasen-Konzepts» ist eine sinnvolle Regelung der innerschweizerischen Zuständigkeiten. Es gilt zu verhindern, dass verschiedene Kantone unabhängig voneinander Verfahren gegen dieselben ausländischen Tätergruppen führen. Die Fälle sind schweizweit zusammenzuziehen und von einer Behörde – wo nötig im engen Austausch mit ausländischen Untersuchungsbehörden – zu führen. Zur Verhinderung von Online-Anlagebetrug ist darüber hinaus auch die Sensibilisierung der Bevölkerung zentral. Die Kantonspolizei Zürich betreibt www.cybercrimepolice.ch, um die Bevölkerung vor Online-Anlagebetrug und weitere aktuellen Kriminalitätsphänomenen im Internet zu warnen.

Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung

Derzeit überarbeitet der Bund die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) aus dem Jahre 2011. Die StPO gibt vor, nach welchen Regeln, Verfahren und Abläufen in der Schweiz Strafverfahren durchgeführt werden. Für die Staatsanwaltschaften steht viel auf dem Spiel, denn die Ausgestaltung dieses Gesetzes beeinflusst Wirksamkeit und Effizienz der Strafverfolgung und damit letztlich auch die Sicherheit im Kanton Zürich.

Die Staatsanwaltschaft nutzte das Medienhintergrundgespräch, um ihren Standpunkt zur aktuell laufenden Revision der StPO darzulegen. Verschiedene Anpassungen sind in der derzeit laufenden Beratung der eidgenössischen Räte auf gutem Weg, wie z.B. die Neuregelung der Siegelung oder die Sicherheitsleistung bei Ehrverletzungsdelikten. Andere Punkte wiederum sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft unbedingt im Sinne einer wirksamen Strafverfolgung zu korrigieren wie etwa die Regelung der Teilnahmerechte oder das Thema der restaurativen Gerechtigkeit. 

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