Erfolgreiche papierlose Steuererklärung

Die seit Anfang Jahr vollständig medienbruchfreie und papierlose Steuererklärung stösst bei der Bevölkerung des Kantons Zürich auf sehr grosse Resonanz: Bis am Ostermontag haben rund 145'000 Steuerpflichtige ihre Steuererklärung online eingereicht. Das entspricht gegenüber dem gleichen Datum im Vorjahr einem Zuwachs von nicht weniger als 68 Prozent.

Neu ist bei der Zürcher Online-Steuererklärung, dass verglichen mit der bisherigen keine Unterschrift mehr nötig ist und weder eine Freigabequittung noch Beilagen per Briefpost eingeschickt werden müssen. In der anfangs Jahr lancierten komplett papierlosen Steuererklärung können alle Beilagen mit einem Handy gescannt und oder als File vom PC hochgeladen werden. Die Finanzdirektion und das kantonale Steueramt erwarten, dass deshalb weniger Steuererklärungen mit der heruntergeladenen Software ausgefüllt und ausgedruckt eingeschickt werden. Der Schritt zur vollständigen Digitalisierung erleichtert für die Steuerpflichtigen das Ausfüllen und erlaubt auch eine Vereinfachung des Verarbeitungsprozesses, da kein Scannen von in Papierform eingereichten Unterlagen mehr nötig ist.

Die neue, medienbruchfreie Online-Steuererklärung ist von den Steuerpflichtigen sehr interessiert und zum Teil sogar begeistert aufgenommen worden, wie Zuschriften belegen. Die Finanzdirektion und das Steueramt sind mit der Nutzung des neuen digitalen Angebots überaus zufrieden: Es zeigt sich, dass das neue Angebot offensichtlich einem breiten Bedürfnis entspricht. An Spitzentagen, jeweils an den Wochenenden, reichten 6000 bis 7000 Steuerpflichtige ihre Steuererklärung online ein. Das sind fast doppelt so viele wie letztes Jahr. Das Steueramt hatte nicht mit einem derart grossen Interesse gerechnet und musste daher die Kapazität des Systems nach einer Überlastung in der Startphase schrittweise erhöhen. Wie gross der Anteil der Online-Steuererklärungen am Total schliesslich sein wird, wird sich im Verlaufe des Herbstes zeigen, wenn auch jene Zürcherinnen und Zürcher die Steuererklärung eingereicht haben, die eine Fristerstreckung verlangt haben.

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