COVID-19-Impfung: Rund 30’000 Termine für Anfang Mai aufgeschaltet

Neben Personen ab 65 Jahren (Impfgruppe A und C), Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Impfgruppe B) und Personen mit chronischen Krankheiten (Impfgruppen D und E) können neu auch das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt (Impfgruppe F und G) sowie 16-17-Jährige mit Vorerkrankungen (Impfgruppe O) einen Impftermin für die COVID-19-Impfung buchen. Für Anfang Mai stehen derzeit rund 30’000 Termine zur Verfügung.

Bis Ende April werden über 400’000 Impfungen verabreicht sein. Ab heute stehen für Anfang Mai rund 30’000 Termine zur Verfügung. Neben Personen ab 65 Jahren (Impfgruppe C), Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Impfgruppe B) und Personen mit chronischen Krankheiten (Impfgruppen D und E) können neu auch das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt (Impfgruppe F und G) (Zur Impfgruppe F und G gehören: Alters-/Pflege-/Behindertenheime, Spitäler und Kliniken, Rettungs- und Transportsanität, Spitex, Arztpraxen, Militärgesundheitspersonal, Zahnarztpraxen, Physiotherapie, Osteopathie, Chiropraktik, Hebammen, Ergotherapie, Logopädie, Apotheken, Medizinaltechnik. Sämtliche Informationen sind auch unter  www.zh.ch/coronaimpfung aufgeführt. ) sowie 16-17-Jährige mit Vorerkrankungen (Impfgruppe O) einen Impftermin für die COVID-19-Impfung buchen. 

Personen mit Vorerkrankungen wird empfohlen, sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt impfen zu lassen. Wer bereits einen Impftermin in seiner Hausarztpraxis hat, soll diesen Termin wahrnehmen. Damit sich Personen mit Vorerkrankungen in einem Impfzentrum impfen lassen können, müssen sie ein Attest ihres behandelnden Arztes mitbringen. 

Impfung nach bestätigter Covid-19 Erkrankung

Personen, die bereits eine Covid-19-Erkrankung hatten, wird von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen, die Impfung erst sechs Monate nach der Erkrankung durchzuführen. Ausgenommen davon sind die besonders gefährdeten Personen, die bereits nach drei Monaten eine Impfung erhalten sollen.

Zudem wird neu empfohlen, Personen mit bestätigter Covid-19-Erkrankung nur noch eine Dosis mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Hiervon ausgenommen sind immunsupprimierte besonders gefährdete Personen, welche weiterhin zwei Impfdosen erhalten sollen. 

Personen, die bereits eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, sollten zum ersten Impftermin die Laborbestätigung oder ein ärztliches Attest als Bestätigung mitbringen. Wenn die Person die Erstimpfung schon erhalten hat und der Zweitimpftermin gebucht ist, soll dieser wahrgenommen werden. Dabei ist die Bestätigung einer Covid-19-Erkrankung mitzubringen, diese wird nach erfolgter Prüfung hochgeladen. Die Zweitimpfung wird gegebenenfalls nicht durchgeführt und eine Impfbestätigung ausgehändigt. 

Registration allen impfwilligen Personen empfohlen

Weiter wird allen impfwilligen Zürcherinnen und Zürchern empfohlen, sich auf der Anmeldeplattform, die unter dem Link www.zh.ch/coronaimpfung erreichbar ist, zu registrieren. Der Zeitpunkt der Registrierung spielt für den Impftermin keine Rolle. Erst wenn die jeweilige Impfgruppe freigegeben ist, können Termine für die erste und zweite Impfung gebucht werden. Die Gesundheitsdirektion wird die Zürcher Bevölkerung auf der Website, durch die Medien und über Alertswiss informieren, wenn eine neue Impfgruppe für die Terminbuchung freigeschaltet wird. Bei Freigabe einer Impfgruppe funktioniert die Terminvergabe nach dem Prinzip «First come, first served».

Personen, denen eine Online-Registrierung nicht möglich ist, können sich von Montag bis Sonntag, 07.00 bis 23.00 Uhr, an die Impfhotline wenden (Telefon 0848 33 66 11). Pro Senectute Kanton Zürich bietet zudem Personen über 60 Jahren, die sich nicht selber online anmelden oder die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen können, unter 058 451 51 50 Unterstützung bei der Registrierung an (täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr).

Sechsstelliger Code als Impfticket

Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Impfwilligen einen sechsstelligen persönlichen Code bestehend aus Zahlen und Buchstaben. Diesen benötigen sie für alle weiteren Schritte des Impfprozesses, insbesondere muss er auch an die zwei Impftermine mitgebracht werden. Der Code ist zudem auch als QR-Code dargestellt. Ohne Vorweisen dieses sechsstelligen Codes respektive des QR-Codes ist keine Impfung möglich.

Für die Impfung im Impfzentrum müssen die Impfwilligen ausserdem ihren amtlichen Ausweis, ihre Krankenversicherungskarte und allfällige Zusatzunterlagen wie ein ärztliches Attest mitnehmen. Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft.

Weitere Informationen zur Impfkampagne

Weitere Details zur Anmeldung, zu den Impfgruppen und zum Impfablauf sind unter www.zh.ch/coronaimpfung zu finden. Es wird empfohlen, sich vorgängig über die Impfung zu informieren. Informationen zum Impfstoff sowie Antworten auf Fragen zur Sicherheit, zu Nebenwirkungen und zu Kontraindikationen sind auf der Website des BAG Impfung Impfung - So schützen wir uns (bag-coronavirus.ch) zu finden. Bei medizinischen Fragen zur Impfung kann man sich auch an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt sowie das Ärztefon (Telefonnummer 0800 33 66 55) wenden.

Alle Informationen rund um die COVID-19-Impfung im Kanton Zürich werden laufend unter www.zh.ch/coronaimpfung aktualisiert. Weitere Informationen zum Angebot von Pro Senectute Kanton Zürich finden Sie unter: https://pszh.ch/coronavirus/impfung-coronavirus/

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