Ausnahmebewilligung für eine allfällige Fusion der Weinländer Primarschulgemeinden

Die Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon streben einen Zusammenschluss an. Gemäss Gemeindegesetz ist die Fusion von Primarschulgemeinden nur mit einer Ausnahmebewilligung zulässig. Der Regierungsrat hat nun dem Gesuch der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon stattgegeben. Er verschafft den Gemeinden mit der Ausnahmebewilligung die für eine Abstimmung notwendige Rechtssicherheit.

Besondere Verhältnisse bestehen im Gebiet der Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon. Letztes Jahr scheiterte das in einem grösseren Perimeter im Weinland angesiedelte Fusionsprojekt an der Urne. Ein neues Vorhaben will nun die Primarschulgemeinde Andelfingen, die das Gebiet der Politischen Gemeinden Andelfingen und Kleinandelfingen umfasst, um die Gebiete der Schulgemeinden Humlikon und Adlikon erweitern. 

Gemäss Gemeindegesetz ist der Zusammenschluss von Schulgemeinden allerdings nur zulässig, wenn die neue Schulgemeinde die Aufgaben der Primar- und der Sekundarstufe wahrnimmt. Der Regierungsrat kann jedoch bei besonderen Verhältnissen Ausnahmen bewilligen. In seinem Entscheid kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Vereinfachung der kommunalen Schulstrukturen im Weinland grundsätzlich zu begrüssen ist und den Primarschulgemeinden deshalb eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Dies verschafft den Schulgemeinden die notwendige Rechtssicherheit, damit sie über ihren Zusammenschluss abstimmen können. Die Abstimmung soll am 26. September 2021 stattfinden.

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