816 Millionen Franken Härtefallgelder ausbezahlt

Die Finanzdirektion hat die zweite Zuteilungsrunde des Zürcher Corona-Härtefallprogramms abgeschlossen: 4707 Unternehmen haben einen nicht rückzahlbaren Betrag oder ein Darlehen oder beides im Umfang von total 711,8 Millionen Franken erhalten. Zusammen mit der bereits Mitte Februar abgeschlossenen ersten Zuteilungsrunde hat der Kanton Zürich insgesamt 5204 Unternehmen mit 816 Millionen Franken unterstützt. Die Gesuchseingabe für die dritte Zuteilungsrunde beginnt morgen Mittwoch.

Regierungsrat Ernst Stocker ist erfreut, dass es der Finanzdirektion gelungen ist, in kurzer Zeit insgesamt 6381 Gesuche zu bearbeiten – eine immense Zahl, wie sie in keinem anderen Kanton erreicht wird. Der Finanzdirektor ist überzeugt, dass damit vielen bedrängten Unternehmen eine Erleichterung und eine Perspektive für eine bessere Zukunft vermittelt werden konnte. Darauf deuten zahlreiche Rückmeldungen hin, welche die Finanzdirektion von Unternehmen erhalten hat, die unterstützt worden sind.

In der zweiten Zuteilungsrunde entfielen 591,4 Millionen Franken auf nicht rückzahlbare Beiträge (à fonds perdu) und 120,4 Millionen Franken auf Darlehen. Mehr als die Hälfte der Gesuchsteller, nämlich 51,7 Prozent, erhielten nicht rückzahlbare Beiträge von bis zu 100›000 Franken. Lediglich 135 oder 2,4 Prozent der Unternehmen bekamen den in der zweiten Runde gemäss Vorgaben des Bundes auf 750›000 Franken festgesetzten Maximalbeitrag. Bei 1185 der 4707 bewilligten Gesuche konnte die beantragte Unterstützungssumme auf Grund der eingereichten Unterlagen und Kontrollen nur gekürzt gewährt werden. Ganz abgelehnt wurden 862 Gesuche, mehrheitlich auf Grund fehlender Unterlagen oder anderer zwingender Kriterien der Härtefallverordnung des Bundes. Dies entspricht einem Anteil von 15,5 Prozent aller eingegangen Gesuche und nur noch etwa der Hälfte der ersten Zuteilungsrunde.

In der Zwischenzeit hat die Finanzverwaltung das Online-Tool an die vom Bund geänderten Bestimmungen angepasst und für die dritte Zuteilungsrunde vorbereitet, für die der Kantonsrat bereits die entsprechenden Mittel bewilligt hat. Die Eingabefrist startet für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Franken am Mittwoch, 21. April. Daran teilnehmen können sowohl Unternehmen, die bis jetzt kein Gesuch eingereicht haben, als auch solche, die bereits einen Beitrag erhalten, nun jedoch zum Beispiel auf Grund der verlängerten Schliessungsdauer weitere Einbussen geltend machen können. Der Maximalbeitrag für nicht rückzahlbare Beiträge steigt in dieser Runde auf eine Million Franken. Es ist in jedem Fall ein neues Gesuch erforderlich. Die Anmeldefrist läuft bis zum 28. Mai und die Gesuche werden weiterhin in der Reihenfolge ihres Einganges behandelt. Die Liste der erforderlichen Unterlagen ist seit 14. April auf der Internetseite zh.ch/haertefall aufgeschaltet.

Für Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz erfolgt die Öffnung des Gesuchsportals voraussichtlich in der ersten Hälfte des Monats Mai.
 

Kontakt

Finanzdirektion - Medienstelle

Adresse

Neumühle
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: