Regierungsrat begrüsst schrittweise Öffnung und beschleunigte Entscheidungsfindung

Der Regierungsrat erachtet die heute vom Bundesrat per 1. März beschlossenen Lockerungen der Covid-19-Massnahmen und das schrittweise Vorgehen als zielführend. Er begrüsst die Absicht des Bundes, bei einer weiterhin günstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage weitere Öffnungsschritte zeitnah zu beschliessen.

Der Bundesrat hat heute seinen Fahrplan und die Kriterien für die schrittweisen Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 bekanntgegeben. Der Regierungsrat erachtet die per 1. März geplanten Lockerungen als zielführend. Dass die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur auf 20 Jahre angehoben wird, ist angesichts der gesundheitlichen Bedeutung positiv zu werten. Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bundesrat bei einer weiterhin positiven Entwicklung der Situation bereits per 22. März weitere Erleichterung erlassen will. Wichtig sind dem Regierungsrat nicht nur weitere Öffnungsschritte wie die Aufhebung der Homeofficepflicht, sondern auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie der Präsenzunterricht an Hochschulen.

Kantonale Massnahmen angepasst und verlängert

Der Regierungsrat erachtet es als notwendig, die zusätzlichen kantonalen Massnahmen weiterzuführen und hat deren zeitliche Gültigkeit in Anlehnung an den Bund bis Ende März verlängert. So müssen Take-away um 22 Uhr schliessen. Verkaufsläden müssen sich an die kantonale Sperrstunde von 22.00 bis 06.00 halten. Verboten sind Darbietungen oder Installationen, welche Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verursachen. Neu sind Menschenansammlungen sowie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen mit mehr als fünfzehn (bisher zehn) Personen im öffentlichen Raum verboten. Es gilt im Kanton Zürich weiterhin ein allgemeines Verbot von Prostitution.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: