Erste Tranche Härtefallgelder wird ausbezahlt

Der Kanton Zürich unterstützt 487 Unternehmen mit einer Härtefall-Entschädigung von insgesamt 103,7 Millionen Franken, knapp drei Viertel davon in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu). Dies ist das Ergebnis der Gesuchsprüfungen der ersten Zuteilungsrunde durch die Finanzdirektion. Die Summe entspricht der grössten bisher von einem Kanton ausbezahlten Härtefallhilfe. Die Finanzdirektion wird die Zahlungen am Dienstag auslösen – am Tag nach Ablauf der 60-tägigen Referendumsfrist.

Regierungsrat Ernst Stocker zeigte sich am Sonntag nach Abschluss der Gesuchsprüfungen durch externe und interne Fachleute erfreut, dass der Kanton Zürich damit einer grossen Zahl von Unternehmen viel schneller helfen kann, als ursprünglich erwartet worden war. Der Finanzdirektor konnte dabei auch feststellen, dass der Kanton Zürich dank einem Effort aller Beteiligten mit dieser bisher grössten Auszahlung landesweit vorangeht, obwohl er die mit Abstand grösste Zahl an Gesuchen zu bewältigen hat.

Dienstleistungsbranche besonders stark vertreten

Von den 487 berücksichtigten kleinen und grossen Unternehmen haben 334 ausschliesslich einen nicht rückzahlbaren Beitrag beantragt, 152 beziehen zusätzlich ein Darlehen und ein Unternehmen hat nur ein Darlehen beantragt. Die nicht rückzahlbaren Beiträge schwanken zwischen 5000 und der zulässigen Höchstsumme von 400›000 Franken, die 86 Unternehmen erhalten. Die Spannweite bei den Darlehen bewegt sich zwischen 7000 und dem Maximalbetrag von 500›000 Franken, der 32 Unternehmen bewilligt wurde. Insgesamt umfassen die nicht rückzahlbaren Beiträge 74,3 Millionen Franken und die Darlehen 29,4 Millionen Franken. Die berücksichtigten Unternehmen gehören verschiedenen Branchen an, wobei Reise-, Gastro-, Freizeit- und andere Dienstleistungsunternehmen stark vertreten sind.

Unerwartet hohe Zahl von Ablehnungen

Ursprünglich waren 808 Gesuche eingegangen. Davon mussten die Prüfer mit 299 einen unerwartet hohen Anteil ablehnen. Die Durchsicht der Ablehnungsgründe zeigt vielfältige Gründe. Besonders häufig war, dass eine korrekte Berechnung des Umsatzes keinen Ausfall von 50 Prozent ergab, wie ihn der Kantonsrat Mitte Dezember für die erste Zuteilungsrunde verlangt hatte. In vielen Fällen waren die vorgeschriebenen Unterlagen zum Teil trotz Nachfragen unvollständig. Zudem ergab die Prüfung auch, dass mehrere gesuchstellende Unternehmen in Betreibungsverfahren wegen Sozialversicherungsbeiträgen verwickelt waren; dies schliesst gemäss den Vorgaben des Bundes einen Härtefallbeitrag aus. Einige Unternehmen wollten zudem an Zürcher Härtefallgelder gelangen, obwohl sie in einem anderen Kanton domiziliert sind.

Kontrollaufwand hat sich gelohnt

Für Finanzdirektor Ernst Stocker zeigt die hohe Zahl an Ablehnungen, dass es richtig war, den Kontrollaufwand auf sich zu nehmen und die Gesuche an Hand von klaren Kriterien seriös Fall für Fall zu prüfen. 21 Gesuche werden in den nächsten Tagen noch einer vertieften Prüfung unterzogen und eines wurde zurückgezogen. Den nicht berücksichtigten Gesuchstellern steht es frei, zu prüfen, ob sie in der zweiten Zuteilungsrunde auf Grund der milderen Kriterien gemäss Bundesvorgabe bessere Chancen haben. Sie können dafür noch bis am 21. Februar ein zweites Gesuch einreichen. Diese Möglichkeit steht auch den berücksichtigten Unternehmen offen, die allenfalls von den in der zweiten Runde höheren Maximalbeiträgen profitieren können (wobei ihnen nur die Differenz zum neuen Maximum erstattet würde).

Die ursprünglich für die erste Zuteilungsrunde bewilligten Mittel wurden insgesamt nicht ausgeschöpft – sie werden der zweiten Zuteilungsrunde zugewiesen, in der damit maximal 252 Millionen Franken ausschliesslich für nicht rückzahlbare Beiträge oder 315 Millionen Franken ausschliesslich für Kredite zur Verfügung stehen.

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