Regierungsrat setzt Projekt Hochwasser-Entlastungsstollen Thalwil fest

Der Hochwasser-Entlastungsstollen zwischen Langnau am Albis und Thalwil soll Extremhochwasser der Sihl in den Zürichsee überleiten und so das untere Sihltal und die Stadt Zürich vor verheerenden Überschwemmungen und Schäden in der Höhe von mehreren Milliarden schützen. Mit der Festsetzung durch den Regierungsrat erreicht das Projekt einen weiteren Meilenstein.

Bei einem Extremhochwasser der Sihl sind das untere Sihltal und die Stadt Zürich akut überschwemmungsgefährdet. Die möglichen Schäden werden alleine für die Stadt Zürich auf bis zu 6,7 Milliarden Franken geschätzt. Angesichts dieses enormen Schadenpotenzials plant der Kanton Zürich einen Entlastungsstollen zur Überleitung von Hochwasserspitzen der Sihl bei Langnau am Albis in den Zürichsee bei Thalwil. Er wird das untere Sihltal und die Stadt Zürich auch vor seltenen, extremen Hochwasserspitzen der Sihl schützen.

Nur leichte Anpassungen gegenüber dem Auflageprojekt

Nun hat der Regierungsrat das Projekt für den Entlastungsstollen sowie die erforderlichen ökologischen Ersatzmassnahmen festgesetzt. Das festgesetzte Projekt entspricht weitgehend den im Frühling 2019 öffentlich aufgelegten Plänen. Nur die ökologischen Ersatzmassnahmen am Zürichsee in Richterswil haben eine leichte Anpassung erfahren. Die ursprünglich geplante Uferböschung soll durch eine Ufermauer ersetzt werden, womit der Uferweg breiter wird und das Erscheinungsbild der Baumreihe erhalten bleibt.

Praktisch alle Einsprachen erledigt

Während der öffentlichen Planauflage vom 5. April bis 10. Mai 2019 gingen 24 Einsprachen gegen das Projekt ein. Mit der Projektfestsetzung erstattet der Regierungsrat auch Bericht über die Behandlung dieser Einsprachen. Demnach konnte mit 22 Einsprechenden eine Einigung erzielt werden, sodass diese zurückgezogen wurden und als erledigt abgeschrieben werden konnten. Auf eine Einsprache trat der Regierungsrat wegen fehlender Legitimation der Einsprecher nicht ein. Die verbleibende Einsprache hat der Regierungsrat abgewiesen.

Insbesondere konnte die Baudirektion mit der Gemeinde Thalwil eine Einigung über die Höhe der Entschädigungszahlung erzielen, die fällig wird, da das Strandbad Bürger I den Bauarbeiten am Stollen weichen muss. Die pauschale Entschädigungszahlung des Kantons beträgt 1,54 Millionen Franken. Die Neugestaltung des Seeufers Bürger einschliesslich der Seebäder Bürger I und II ist Gegenstand einer laufenden Planung der Gemeinde Thalwil.

Weiterer Meilenstein erreicht

Mit der Projektfestsetzung hat der Kanton Zürich einen weiteren Meilenstein erreicht, um das enorme Hochwasserrisiko an der Sihl möglichst rasch zu beseitigen. Als nächstes folgt die Krediterteilung durch den Kantonsrat, die für 2021 erwartet wird. Der Fertigstellungstermin ist vom weiteren Planungs- und vom Bauverlauf abhängig. Die Bauzeit wird rund dreieinhalb Jahre betragen. 

Sofortmassnahmen greifen bereits

Seit einigen Jahren reduziert der Kanton das Hochwasserrisiko an der Sihl Schritt für Schritt. Bis zur Fertigstellung des Entlastungstollens gewährleisten der bereits 2017 fertiggestellte Sihl-Schwemmholzrechen und die neue Kombination von Vorabsenkung und automatisierter Sihlseesteuerung einen bestmöglichen Hochwasserschutz an der Sihl.

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Wolfgang Bollack

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Donnerstag, 14. Januar 2021, von 9 bis 10 Uhr und ab 11.30 Uhr.

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