Härtefallprogramm: Bundeskriterien und rasche Auszahlung bei der zweiten Zuteilungsrunde

Der Regierungsrat hat bereits beschlossen, welche Kriterien er bei der zweiten Zuteilungsrunde des Härtefallprogramms anwenden wird, wenn der Kantonsrat am Montag dazu seinem Antrag zustimmen sollte: Es werden die Bundeskriterien gelten und die Auszahlung der Beiträge wird nicht mehr wie bei der ersten Runde en bloc, sondern unmittelbar nach der Prüfung gemäss der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche erfolgen.

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Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat letzte Woche nicht nur einen Zusatzkredit von 95 Millionen Franken für eine Erweiterung des Härtefallprogramms beantragt, sondern auch eine Kompetenzdelegation für die anzuwendenden Kriterien (Medienmitteilung vom 14. Januar). Damit der Kantonsrat am Montag in Kenntnis der Kriterien befinden kann, hat Finanzdirektor Ernst Stocker der Finanzkommission des Kantonsrates seinen Vorschlag am Donnerstag unterbreitet und sie angehört. Danach hat der Regierungsrat beschlossen, wie vorgeschlagen die Kriterien des Bundes anzuwenden, wenn der Kantonsrat diese Kompetenzdelegation gutheisst. Das bedeutet unter anderem, dass in der zweiten Runde neu eine behördlich verfügte Betriebsschliessung von 40 Tagen ab 1. November 2020 für ein Gesuch ausreicht, für alle anderen ein Umsatzverlust von 40 Prozent.

Die Kompetenzdelegation für die Kriterien drängt sich auf, damit eine rasche Auszahlung möglich wird: Die Finanzdirektion muss die Programmierung des Online-Tools für die Gesuchseingabe nach der ersten Zuteilungsrunde rechtzeitig anpassen und zusätzliches Personal für die Prüfung der Gesuche rekrutieren können. Zudem soll auch bei möglichen kurzfristigen Änderungen durch den Bund rasch reagiert werden können. Während bei der derzeit laufenden Gesuchseingabe der ersten Zuteilungsrunde die Gleichbehandlung aller Gesuchsteller im Vordergrund steht und eine Auszahlung en bloc erfolgen wird, soll bei der zweiten Runde die Erwartungshaltung einer möglichst schnellen Auszahlung im Vordergrund stehen. Das bedeutet, dass alle eingereichten Gesuche der zweiten Verteilrunde einen Zeitstempel erhalten und in der Eingangsreihenfolge behandelt werden. Die Beträge werden unmittelbar nach der Gesuchsbehandlung ausbezahlt.

Die Gesuchseingabe für die zweite Zuteilungsrunde ist anfangs Februar vorgesehen. Den genauen Zeitpunkt und die erforderlichen Belege wird die Finanzdirektion wiederum bekanntgeben, sobald diese feststehen. Bei der zweiten Zuteilungsrunde können auch Unternehmen ein Gesuch stellen, die das bereits in der ersten Runde getan und den maximal zulässigen Beitrag noch nicht erreicht haben.

Ansprechperson für Medien

Regierungsrat Ernst Stocker

Vorsteher der Finanzdirektion


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Freitag, 22. Januar 2021, von 14 bis 15 Uhr

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