Beitritt zur revidierten Interkantonalen Universitätsvereinbarung

Der Regierungsrat hat beschlossen, der revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen beizutreten. Dieser Beitritt muss noch vom Kantonsrat genehmigt werden.

Die revidierte Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV 2019) ermöglicht Studierenden aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein den gleichberechtigten Zugang zu allen kantonalen universitären Hochschulen. Im Gegenzug entrichten die Herkunftskantone für ihre Studierenden eine Abgeltung an die Standortkantone der besuchten Universitäten. 

Die revidierte Vereinbarung orientiert sich grundsätzlich an den bisherigen Regelungen. Neu wird allerdings ein kostenbasiertes Finanzierungsmodell zur Festlegung der IUV-Beiträge eingeführt. Dies geschieht in Anlehnung an das Hochschulförderungs- und Hochschulkoordinationsgesetz des Bundes.

Das neue Modell führt beim Kanton Zürich zu Mindereinnahmen. Diese betragen voraussichtlich rund 3,5 Millionen Franken pro Jahr (Stand 2017/2018). Dieser Betrag ist für den Regierungsrat mit Blick auf eine tragfähige gesamtschweizerische Lösung vertretbar. Er hat deshalb den Beitritt zur IUV 2019 beschlossen und beantragt dem Kantonsrat gemäss Universitätsgesetz dessen Genehmigung.

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