Sozialhilfe: Anpassung des Grundbedarfs
Medienmitteilung 23.12.2020
Die kantonale Sozialdirektoren-Konferenz empfiehlt, die Sozialhilfe in der Schweiz der Teuerung anzupassen. Der Kanton Zürich setzt dies rasch um.
Die SKOS-Richtlinien (Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe) sehen vor, dass Anpassungen der Renten an die Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz auch in der Sozialhilfe nachvollzogen werden. Entsprechend empfiehlt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt die Anpassung an die Teuerung spätestens per 1. Januar 2022 zu übernehmen.
Der Kanton Zürich setzt dies rasch um: Der Regierungsrat hat auf Antrag der Sicherheitsdirektion die kantonale Verordnung zum Sozialhilfegesetz angepasst. Die Änderung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
«Die Folgen der Corona-Pandemie treffen viele Sozialhilfebeziehende ganz besonders», hält Sicherheitsdirektor und Sozialminister Mario Fehr fest: «Der Kanton Zürich ist auch in schwierigen Zeiten für sie da».