Rheinbrücke zwischen Flaach und Rüdlingen wird ersetzt

Die 150 Jahre alte Rheinbrücke zwischen Flaach (ZH) und Rüdlingen (SH) ist in einem schadhaften Zustand und muss ersetzt werden. Der Regierungsrat hat für den Neubau der Brücke eine Ausgabe von 15,7 Millionen Franken bewilligt.

Visualisierung Rheinbrücke
Rheinbrücke zwischen Flaach und Rüdlingen wird ersetzt (Visualisierung). Quelle: Baudirektion Bild «Visualisierung Rheinbrücke» herunterladen

Die Strasse zwischen Flaach und Rüdlingen überquert seit 1872 auf der Brücke den Rhein. Seither wurde die Rheinbrücke 1929 umgebaut und 1988 letztmals umfassend instandgesetzt. Das Tiefbauamt des Kantons Zürich hatte im Frühling 2015 bei einer periodischen Zustandserfassung der 121 Meter langen Brücke diverse Schwachstellen an der Konstruktion festgestellt. Deshalb kann das Bauwerk aus Sicherheitsgründen seit dem Oktober 2015 nur noch einspurig befahren werden. Der parallel zur Kantonsstrasse führende Fussgängersteg ist nicht davon betroffen.

Geplanter Baubeginn im Herbst 2021

Für den Neubau der Brücke führten die Kantone Zürich und Schaffhausen Anfang 2019 einen Projektwettbewerb durch. Gewonnen hat den Wettbewerb das Projekt «Point de vue» der Bänziger Partner AG aus Zürich. Dieses wurde von den Kantonen Zürich und Schaffhausen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Flaach und Rüdlingen, den kantonalen Fachstellen sowie der Polizei weiterbearbeitet. Das Bauprojekt liegt noch bis am 18. Januar 2021 gemäss §16 des Strassengesetzes bei den Gemeinden Flaach und Rüdlingen sowie auf der Website des Kantons Zürich öffentlich auf.

Das Projekt umfasst sowohl den Neubau der Brücke als auch das Verschieben der alten Brücke, die während der Bauzeit als Umleitung dient. Danach wird sie zurückgebaut. Ebenfalls Bestandteil des Projekts ist ein 3 m breiter Rad-/Gehweg auf der Flaacher Seite zwischen der neuen Brücke und der Haltestelle Ziegelhütte. Das Tiefbauamt des Kantons Zürich plant, mit den Bauarbeiten im Herbst 2021 zu beginnen. Die Bauzeit beträgt rund 14 Monate.

Kanton Schaffhausen beteiligt sich mit einem Viertel an den Kosten

Für die Erneuerung der Rheinbrücke sowie den beidseitigen Anpassungen der Zufahrt fallen Kosten in der Höhe von 14,92 Millionen Franken an. Der Kanton Schaffhausen trägt gemäss Staatsvertrag vom 15. September 1870 und der Vereinbarung vom 13. Dezember 2016 einen Viertel dieser Kosten. Dieser Betrag wird dem Kanton Schaffhausen nach der Realisierung in Rechnung gestellt, weshalb der Zürcher Regierungsrat einen Bruttokredit beschlossen hat. Die Kosten für den Rad-/Gehweg in der Höhe von 780'000 Franken trägt vollumfänglich der Kanton Zürich.

Ansprechperson für Medien

Markus Bissig

Projektleiter, Tiefbauamt, Baudirektion


+41 43 259 31 11

Mittwoch, 23. Dezember 2020, von 10 bis 11 Uhr.

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