Regierungsrat begrüsst schnelles Handeln auf nationaler Ebene

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 und deren sofortige Umsetzung. Angesichts der epidemiologischen Lage und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens braucht es über die Kantonsgrenzen hinweg einheitliche und klare Regelungen.

Der Bundesrat hat heute ein weiteres Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie beschlossen und den Einsatz von Schnelltests erweitert. Der Regierungsrat begrüsst das geplante Vorgehen und die Massnahmen. Für das Verständnis und die Akzeptanz in der Bevölkerung braucht es über die Kantonsgrenzen hinweg einheitliche und klare Regelungen, die bis über die Festtage hinaus Gültigkeit haben. Der Kanton Zürich wird die Massnahmen konsequent vollziehen.

Weitergehende kantonale Massnahmen bleiben in Kraft

Die vom Regierungsrat bereits beschlossenen kantonalen Massnahmen bleiben in Kraft, sofern sie über die Bundesmassnahmen hinausgehen. Es handelt sich dabei um die Erhebung von Kontaktdaten sämtlicher Gäste sowie die Beschränkung auf Personen aus zwei Haushalten pro Tisch in noch zulässigen Restaurationsbetrieben. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind auf 10 Personen beschränkt und öffentliche Darbietungen, welche solche verursachen, sind verboten. Take-Aways, Lieferdienste und Hotelrestaurants und –bars müssen um 22 Uhr schliessen, auch an Silvester. Auch gilt im Kanton Zürich weiterhin ein allgemeines Verbot von Prostitution.

Vorbereitung Impfkampagne 

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion mit der Organisation und Durchführung der kantonalen Covid-19-Impfkampagne beauftragt und davon Kenntnis genommen, dass die Vorbereitungen weit fortgeschritten sind. Die Gesundheitsdirektion wird die Öffentlichkeit am kommenden Montag, 21. Dezember 2020, über das geplante Vorgehen informieren.

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