Arbeitszeit der kantonalen Verwaltung über den Jahreswechsel
Medienmitteilung 16.12.2020
Die Büros der kantonalen Verwaltung und der Bezirksverwaltungen bleiben über den Jahreswechsel ab Donnerstag, 24. Dezember 2020, bis und mit Freitag, 1. Januar 2021, geschlossen. Der Betrieb wird dort aufrechterhalten, wo dies aus zwingenden Gründen nötig ist. Die Notfalldienste (Polizei, Gesundheitswesen usw.) bleiben ohne Unterbruch gewährleistet.
Gewerbebewilligungen/Beglaubigungen
Der Schalterdienst für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen, Neumühlequai 8, 8001 Zürich, ist geschlossen.
Abweichende Regelungen
Passbüro
Das Passbüro ist vom 28. bis 30. Dezember 2020 zu den üblichen Schalter-Öffnungszeiten geöffnet.
Personen, die ausserhalb der Öffnungszeiten des Passbüros dringend einen Pass benötigen, müssen sich an die Notpassstelle im Flughafen Zürich, Telefon 044 655 57 65, wenden (Öffnungszeiten täglich 5.30 bis 21.30 Uhr).
Kantonspolizei
Die Präsenz der Einsatzkräfte der Kantonspolizei ist ohne Unterbruch gewährleistet.
Strassenverkehrsamt
Die Strassenverkehrsämter Zürich, Regensdorf, Winterthur, Hinwil, Bülach und Bassersdorf sind vom 28. bis 30. Dezember 2020 geöffnet. Die Schifffahrtskontrolle bleibt vom 24. Dezember 2020 bis 2. Januar 2021 geschlossen.
Notariate, Grundbuch- und Konkursämter
Die Notariate, Grundbuch- und Konkursämter sind vom 24. Dezember 2020 bis und mit 1. Januar 2021 geschlossen. Die Notariate sind jedoch für unaufschiebbare Geschäfte werktags jeweils am Vormittag zwischen 8 und 11 Uhr telefonisch erreichbar. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Notariat oder informieren Sie sich auf der Homepage der Notariate unter www.notariate.zh.ch .