Zivilschutz: Bundesrat erfüllt Anliegen aus dem Kanton Zürich
Medienmitteilung 11.11.2020
Der Bundesrat hat heute das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt und die Verordnung über den Zivilschutz verabschiedet. Auf Initiative des Kantons Zürich hat der Bundesrat dabei die Dauer der Schutzdienstpflicht auf 14 Jahre festgelegt.
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Das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) bringt unter anderem eine Reduktion der Schutzdienstpflicht: Aktuell dauert die Dienstpflicht vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Neu sollten Schutzdienstpflichtige noch 12 Jahre oder 245 Tage Dienst leisten. Dies hätte bedeutet, dass sich im nächsten Jahr der Bestand der aktiven Zivilschutzangehörigen im Kanton Zürich von derzeit 10’200 auf ungefähr 5100 halbiert hätte.
Schutzdienstpflicht dauert neu 14 Jahre
Das revidierte Gesetz legt zwar die Dauer von zwölf Jahren Schutzdienstpflicht fest, gibt dem Bundesrat aber die Möglichkeit, die Dienstdauer um zwei Jahre zu verlängern. Der Kanton Zürich setzte sich erfolgreich dafür ein, dass der Bundesrat von dieser Möglichkeit nun Gebrauch gemacht hat: Mit der Verordnung über den Zivilschutz, die zusammen mit dem BZG per 1. Januar 2021 in Kraft tritt, hat der Bundesrat beschlossen, die Dauer der Schutzdienstpflicht auf 14 Jahre festzulegen. Sicherheitsdirektor Mario Fehr ist über diesen Entscheid des Bundesrates sehr erfreut: «Damit wurde dem drohenden Personalengpass bei den Zivilschützern erfolgreich entgegengewirkt.»