Richterswil: Kanton Zürich tritt das Hornareal an die Gemeinde ab

Der Kanton Zürich hat das 1976 erworbene Fabrikgelände am Horn in Richterswil unentgeltlich an die Standortgemeinde abgetreten. Damit geht die beliebte Erholungsanlage samt der kantonal geschützten Jugendherberge an die Gemeinde Richterswil über.

Die öffentlichen Anlagen auf dem Hornareal stellen eine bedeutende Erholungs- und Freizeitanlage für die Richterswiler Bevölkerung dar. Sie werden denn auch seit Jahrzehnten durch die Gemeinde betrieben. Aufgrund der denkmalpflegerischen Schutzinteressen an den ehemaligen Fabrikbauten hielt der Kanton Zürich bisher das gesamte Areal in seinem Eigentum. Im Juli 2020 hat die kantonale Denkmalpflege die Gebäude der Jugendherberge und ihre unmittelbare Umgebung unter Schutz gestellt. Damit sind die kantonalen Interessen auch in Zukunft gewahrt. Dies ebnete den Weg für die unentgeltliche Abtretung des Areals an die Gemeinde Richterswil. Im Gegenzug wird die Gemeinde künftig die Instandhaltungsmassnahmen der Bauten und Anlagen auf dem Areal übernehmen.

Hornareal Richterswil
Hornareal Richterswil

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