Entschädigung der Zusatzkosten von COVID-Spitälern in der zweiten Pandemie-Welle

Zürcher COVID-A- und COVID-B-Spitäler erbringen sehr gute Leistungen bei der Behandlung von COVID-Patientinnen und Patienten. Der Regierungsrat bewilligt eine pauschale Entschädigung für ihre gemeinwirtschaftlichen Aufwände zur Bewältigung der zweiten Pandemie-Welle.

Stand 11.11.2020, 14.30 Uhr befanden sich 374 Personen wegen COVID in Spitalbehandlung, weitere 66 auf der Intensivstation und 47 an Beatmungsgeräten. Die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten ist sehr ressourcenintensiv. Neben dem hohen Personalaufwand, den aufwändigen Schutz- und Hygienemassnahmen fallen erhebliche indirekte Kosten an. Die Spitäler müssen sich laufend an die sich verändernde Situation anpassen mit entsprechenden Auswirkungen auf Raumnutzung, Prozesse und Personalplanung. Diese Kosten sind nicht durch die Tarife abgedeckt, stellen jedoch gemeinwirtschaftliche Leistungen zur Pandemie-Bewältigung dar.

Damit die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten nicht zu einer finanziellen Notlage der Spitäler führt, entschädigt der Regierungsrat die COVID-A- und COVID-B-Spitäler. Die Zusatzkosten dieser Spitäler werden mittels einer pauschalen Entschädigung in Abhängigkeit der jeweiligen Spitalkapazitäten finanziert. Die vom Regierungsrat bewilligte Vergütung beläuft sich auf 14.9 Millionen Franken und gibt den Spitälern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bis Ende 2020.

Diese Leistungen sind auf die Bewältigung der zweiten Pandemie-Welle durch die COVID-A- und COVID-B-Spitäler ausgerichtet. Sollten die COVID-C-Spitäler von der Gesundheitsdirektion angeordnete Aufgaben zur Pandemie-Bewältigung erhalten, würden sie ebenfalls entsprechend pauschal unterstützt. 

Diese finanziellen Massnahmen ergänzen das bereits im Juni vom Regierungsrat beschlossene Massnahmenpaket zur Grundunterstützung der Spitäler (RRB 572/2020).

Die Zürcher Spitäler zeigen sich wie schon in der ersten Welle solidarisch: Am 11.11.2020 waren 30 ausserkantonale COVID-Patientinnen und Patienten hospitalisiert, davon sieben auf der IPS. Im Auftrag der Regierung strebt die Gesundheitsdirektion eine Vereinbarung mit den anderen Kantonen an, damit sich diese an den Zusatzkosten der in Zürich behandelten, ausserkantonal wohnhaften COVID-Patientinnen und Patienten beteiligen.

Ansprechperson für Medien

Jörg Gruber

Abteilungsleiter Versorgungsplanung, Gesundheitsdirektion


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Donnerstag, 12. November 2020, von 13.30 bis 14.15 Uhr

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